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Gemüseerhebung in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Gemüseerhebung befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) Betriebe im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe. Alle vier Jahre findet eine Totalerhebung der Grundflächen der Betriebe statt.

Im Juli werden bereits in einer Vorerhebung die Angaben zum Spargel- und Erdbeeren-Anbau erhoben, die Haupterhebung folgt im November des Erhebungsjahres.

Befragt werden landwirtschaftliche Betriebe, die Gemüse, Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen anbauen und über entsprechende Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern verfügen, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.

Wurden Sie angeschrieben, bewirtschaften jedoch keine Fläche ab dieser Größe, beantworten Sie bitte die Eingangsfrage im Erhebungsbogen mit „nein“, so vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Jeder ausgewählte Betrieb ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

IDEV Online-Meldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben vor der Erhebung postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter methodische Hinweise.

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