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Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2008 leicht rückläufig

Datum: 24. Februar 2009
Nummer 17/09

Hannover. Im Jahr 2008 kamen in Niedersachsen insgesamt 13 299 Anträge auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Gericht zur Entscheidung, dies bedeutet erstmals einen leichter Rückgang um 2,4 %. Mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen eingeführt. Die Zahl neuer Privatinsolvenzen kletterte seither bundesweit kräftig, da dieser Weg zur Entschuldung von den Betroffenen inzwischen akzeptiert und genutzt wird. In Niedersachsen stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nach Angaben des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) von 460 Verfahren im Jahr 1999 auf 13 625 im Jahr 2007.

In Niedersachsen mündeten 13 111 Anträge in ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren, wodurch die Gläubiger die Chance haben, zumindest einen Teil ihrer Gesamtforderungen zu erhalten. In weiteren 163 Fällen, bei denen ein vom Gericht und den Gläubigern akzeptierter Schuldenbereinigungsplan vorlag, konnte ein gerichtliches Insolvenzverfahren abgewendet werden.

Die Gesamtforderungssumme bei den Verbraucherinsolvenzen in Niedersachsen lag im Jahr 2008 bei rund 676 Mio. Euro (2007: 688 Mio. Euro). Die durchschnittliche Forderungssumme je Verbraucherinsolvenzfall lag bei rund 51 Tsd. Euro.

Ansprechpartner:
Herr Brunotte, Tel. 05 11 98 98 - 12 24,
Herr Mahnecke, Tel. 05 11 98 98 - 13 22.

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© Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover 2009.
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

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