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Jeder fünfte Hannoveraner ist armutsgefährdet

– Armut ist in den Großstädten stärker ausgeprägt als auf dem Lande



Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Datum: 30. Juni 2010
Nummer 40/10


Hannover. Im Jahr 2008 mussten 19,8 % der Einwohner und Einwohnerinnen Hannovers als armutsgefährdet gelten. Knapp jeder Fünfte war damit armutsgefährdet, wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilte. Als armutsgefährdet gelten diejenigen Personen, die über weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens der jeweiligen Region verfügen. Die Armutsgefährdungsquote der Stadt Hannover lag damit deutlich über der Niedersachsens (14,7 %) und Deutschlands (14,4 %) und auch höher als die anderer deutscher Großstädte.

In den ländlichen Gebieten Niedersachsens lag die Armutsgefährdungsquote deutlich niedriger. So lag sie im Weserbergland (Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und Hildesheim) nur bei 13,2 % und im Raum Oldenburg (Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Oldenburg sowie die kreisfreien Städte Oldenburg, Delmenhorst) bei 12,7 %. Überdurchschnittliche Armutsquoten gab es im südlichen Niedersachsen und im Harz (LK Goslar, Osterode, Göttingen und Northeim) mit 16,0 %.

Diese Armutsgefährdungsquoten wurden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder auf Basis des Mikrozensus gemeinsam berechnet und publiziert. Im Internet können weitere Informationen für alle Bundesländer und alle Großstädte sowie verschiedene regionale Untergliederungen unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de abgerufen werden. Dieses Informationsangebot wird laufend aktualisiert und erweitert.

Methodischer Hinweis: Bei der Interpretation von Armutsgefährdungsquoten muss auf eine wichtige Besonderheit hingewiesen werden. Als armutsgefährdet gelten Personen, die mit weniger als 60 % des Medians des Netto-Durchschnittseinkommen (= "bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen") auskommen müssen. Zwischen den Regionen Deutschlands gibt es aber erhebliche Einkommensunterschiede. Daher muss man die Frage beantworten, ob das nationale ("Nationalkonzept") oder das jeweilige regionale Durchschnittseinkommen ("Regionalkonzept") als Vergleichsmaßstab herangezogen wird. Da im Prinzip beide Berechnungsmethoden legitim sind, sind unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de beide Werte enthalten. Die hier nach dem "Regionalkonzept" ausgewiesenen Werte sind aber erheblich aussagekräftiger als regionale Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis des nationalen Durchschnitts berechnet wurden:

  • Die Einkommensunterschiede zwischen den Regionen werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau wettgemacht. In Frankfurt, Düsseldorf, München und Stuttgart lebt man erheblich teurer als in Hannover. So lag das Münchner Preisniveau um 21,7 % über dem der Region Hannover. Noch krasser sind die Unterschiede im Preisniveau zwischen den Großstädten und den ländlichen Räumen.

  • Diese Preisunterschiede werden vor allem durch ein unterschiedliches Mietniveau hervorgerufen. Gerade die prosperierenden Ballungsräume weisen zugleich sehr hohe Mieten auf. Um das auszugleichen, gibt es für die Bezieher von SGB II-Leistungen Mietzuschüsse, die regional sehr stark differieren. Das führt unter anderem dazu, dass die Einkommen von Hartz-IV-Empfängern z.B. in München oder Frankfurt nominal deutlich höher ausfallen als in Hannover oder erst recht in ländlichen Gebieten, auch wenn diese ansonsten in völlig vergleichbaren Lebenslagen sind.

Berechnet man die Armutsgefährdungsquoten auf Basis des jeweiligen regionalen Durchschnitts, treten diese Probleme nicht auf. Eine Berechnung der regionalen Armutsgefährdung auf Basis regionaler Einkommensdurchschnitte ist außerdem mit dem Konzept der sozialen Teilhabe und Vermeidung von Ausgrenzung besser vereinbar, denn Teilhabe bezieht sich immer auf den sozialen Nahbereich, z.B. die Nachbarschaft. Eine Berechnung von regionalen Armutsgefährdungsquoten auf Basis nationaler Einkommensdurchschnitte ist rechnerisch zwar richtig, läuft aber in die Gefahr, die Armutsgefährdung in prosperierenden städtischen Zentren zu unterschätzen und ebenso die Armut in ländlichen Gebieten mit relativ niedrigem Einkommensniveau zu überschätzen. Nähere Informationen dazu enthält ein Fachbeitrag der Juni-Ausgabe der Statistischen Monatshefte Niedersachsen.

Tabelle mit detaillierten Informationen


Weitere Auskünfte erteilen:
Jessica Huter, Tel.: 0511 9898-2261, E-Mail: jessica.huter@lskn.niedersachsen.de
Prof. Lothar Eichhorn, Tel.: 0511 9898-2215, E-Mail: lothar.eichhorn@lskn.niedersachsen.de

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht


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