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95 010 Personen nutzten im Jahr 2016 den Service einer niedersächsischen Schuldnerberatungsstelle

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 21. September 2017
Nummer: 77/17



HANNOVER. Im Jahr 2016 haben 95.010 Personen in Niedersachsen den Service einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, war jede beratene Person durchschnittlich mit 28.354 Euro bei seinen Gläubigern verschuldet.

Arbeitslosigkeit stellte mit 23,3 % den Hauptauslöser der Überschuldung dar. 14,8 % der beratenen Personen gaben Trennung, Scheidung, Tod der Partnerin oder des Partners als Ursache an, bei 13,9 % lösten Erkrankung, Sucht oder Unfall ursächlich die Überschuldung aus.

Die Schulden entstanden hauptsächlich bei folgenden Gläubigerarten (Mehrfachnennungen möglich): 49,9 % bei sonstigen öffentlichen Gläubigern (ohne Finanzamt), 45,9 % bei Telekommunikationsunternehmen, 34,7 % durch Ratenkredite und 31,1 % bei Versicherungen. Insbesondere in der Altersklasse der 20- bis unter 25-Jährigen gaben 69,8 % der beratenen Personen an, offene Forderungen bei Telekommunikationsunternehmen zu haben.

Bei 45,3 % der beratenen Personen beliefen sich die Forderungen gegenüber den Gläubigern auf unter 10.000 Euro. Am häufigsten (26,9 %) standen die Forderungen von 5 bis 9 Gläubigern offen.

Zum Zeitpunkt der Schuldnerberatung waren 42,2 % der beratenen Personen arbeitslos, 34,8 % abhängig erwerbstätig und 21,7 % anderweitig nicht erwerbstätig. Die Übrigen 1,2 % zählten zu den Selbstständigen. Das monatliche Nettoeinkommen lag bei 47,1 % der beratenen Personen bei unter 900 Euro, gefolgt von der Einkommensklasse 900 bis unter 1300 Euro mit 24,8 %.

Bei hochgerechnet 45.998 Personen konnte die Schuldnerberatung im Jahr 2016 beendet werden. In 21,2 % der Fälle konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. In 44,2 % der abgeschlossenen Fälle wurden Insolvenzverfahren beantragt (31,3 % Verbraucherinsolvenzverfahren und 12,9 % Regelinsolvenzverfahren). In 22 % der Fälle kam es zu einem Abbruch der Schuldnerberatung und 11,4 % der Fälle wurden an eine andere Beratungsstelle weitervermittelt.

Die Teilnahme an der Überschuldungsstatistik ist sowohl für die Schuldnerberatungsstellen als auch für die beratenen Personen freiwillig. Auch wenn die Schuldnerberatungsstelle selbst an der Überschuldungsstatistik teilnimmt, so muss die beratene Person ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten an die Statistik erklären. Jeder Datensatz wird somit mit einem Hochrechnungsfaktor für die Schuldnerberatungsstelle sowie einem Hochrechnungsfaktor für alle im Bundesland ansässigen Schuldnerberatungsstellen gewichtet.

Weitere Zahlen, insbesondere unterteilt nach sozioökonomischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Haushaltstyp, Familienstand, usw. enthält der Statistische Bericht OIV Überschuldung 2016.
Dieser ist abrufbar unter: https://www.statistik.niedersachsen.de/download/122759.


Kontakt:
Franziska Große, Tel. 0511 9898-3320

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Herausgeber:
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