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Anzahl der in Niedersachsen anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse auch im Jahr 2021 auf hohem Niveau

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 109 vom 08.09.2022


HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik (LSN) mitteilt, wurden in Niedersachsen im Jahr 2021 insgesamt rund 5.400 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abgeschlossen. Zwar wurden mit gut 7.600 Anträgen insgesamt rund 700 Anerkennungen mehr beantragt als im Vorjahr (+9,7%), die Anzahl der im Berichtsjahr tatsächlich abgeschlossenen Verfahren ist jedoch nahezu gleichgeblieben. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der 2021 beantragten, aber zum Erhebungsstichtag (31.12.) noch nicht abgeschlossenen Anerkennungsverfahren angestiegen ist (24,4% gegenüber 17,1% im Jahr 2020).

Bei den abgeschlossenen Verfahren hat sich 2021 der Anteil der vollständig anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse etwas erhöht (52,1% gegenüber 45,6% im Jahr 2020). Eine eingeschränkte Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation wurde demgegenüber etwas seltener festgestellt (45,2% gegenüber 51,2% im Jahr 2020). Lediglich 2,7 % der 2021 abgeschlossenen Verfahren endeten mit einem negativen Bescheid und daher ohne Anerkennung. Wie im Vorjahr fanden sich unter den abgeschlossenen Anerkennungsverfahren häufiger Anträge von Frauen (54,1 %) als von Männern (45,9%).

Anerkannte Berufsgruppen
Am häufigsten wurde eine Anerkennung im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe beantragt. Im Jahr 2021 betrafen rund 4.000 aller abgeschlossenen Verfahren diese Berufsgruppe (74,4%). Rund 4,7% der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren in Niedersachsen gehörten zur Berufsgruppe Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie, weitere 3,5% zu den Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen. Die übrigen 17,5% der Verfahren entfielen auf eine Reihe von sonstigen Berufsfeldern wie beispielsweise Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung sowie Berufe in Unternehmensführung und -organisation.

Von den knapp 4.000 abgeschlossenen Verfahren im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe wurden in mehr als der Hälfte der Fälle (53,2%) die Berufsausbildungen als vollständig gleichwertig anerkannt, 45,5% als teilweise gleichwertig oder unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. Lediglich 1,3% der abgeschlossenen Verfahren endeten ohne Anerkennung. Zu den medizinischen Gesundheitsberufen zählen unter anderem Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Ärztinnen und Ärzte (Erteilung der Approbation) oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten.

Herkunftsländer und -regionen der ausländischen Berufsqualifikationen
Von den rund 7.600 in Niedersachsen gestellten Anträgen auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bezog sich gut jeder zweite (52,4%) auf einen in Europa erworbenen Berufsabschluss, davon wurden 15,1% in EU-Ländern und 37,3% in Nicht-EU-Ländern erlangt. Die übrigen Ausbildungsabschlüsse wurden in Asien (29,4%) oder Afrika (14,1%), vergleichsweise selten hingegen in Nord-/Südamerika (3,9%) oder Australien/Ozeanien (0,1%) erworben, in 0,1% der Fälle lagen keine Angaben zum Ort der Ausbildung vor. Besonders häufig unter den Ausbildungsstaaten vertreten waren Bosnien-Herzegowina (7,6% aller Anträge), Tunesien (7,6%), Syrien (7,5%) und Serbien (6,3%).

Hinweise zur Methodik
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird bei dieser Statistik ein Rundungsverfahren angewendet. Dies kann dazu führen, dass bei Prozentangaben die Summe der Einzelwerte nicht immer genau 100 entspricht.

Weiterführende Informationen

Tabelle:

BQFG: Anerkennungsverfahren in Niedersachsen von 2012 bis 2021, nach Entscheidung vor Rechtsbehelf (xlsx)

Abb.:

BQFG: Beantragte und abgeschlossene Anerkennungsverfahren in Niedersachsen von 2012 bis 2021, nach Geschlecht (xlsx)

Kontakt:
Andreas Woisch, Tel. 0511 9898-1037
Ralf Martins, Tel. 0511 9898-1534

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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