Bruttoinlandsprodukt in Niedersachsen wuchs 2025 um 0,7%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 034 vom 30.03.2026
- Wachstum der Wirtschaftsleistung in Niedersachsen um 0,7%
- Entwicklung des BIP über dem Bundesdurchschnitt (0,2%)
- Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,9% in den Dienstleistungsbereichen
HANNOVER. Im Jahr 2025 ist die Wirtschaftsleistung in Niedersachsen leicht gestiegen. Den Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zufolge hat sich der Wert der in Niedersachsen produzierten Güter und Dienstleistungen, das Bruttoinlandsprodukt (BIP), 2025 real um 0,7% gegenüber dem Vorjahr erhöht. Nominal, also nicht preisbereinigt, stieg das niedersächsische BIP um 3,7% auf rund 399 Milliarden Euro.
Das BIP aller Länder in Deutschland nahm leicht um 0,2% zu. Die Entwicklung der niedersächsischen Wirtschaftsleistung lag damit im Jahr 2025 über dem Bundesdurchschnitt. Ebenso war der nominale Bundesdurchschnitt mit 3,3% etwas niedriger.
Getragen wurde die Entwicklung in Niedersachsen 2025 überwiegend von den Dienstleistungsbereichen - hier stieg die Bruttowertschöpfung (BWS) real um 0,9% gegenüber dem Vorjahr. Die Wirtschaftsleistung in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei ging dagegen um 2,0% zurück. Das Produzierende Gewerbe ohne Baugewerbe wuchs minimal um 0,1%, wobei darunter das Verarbeitende Gewerbe bei +0,0% stagnierte. Das Baugewerbe verzeichnete einen leichten Zuwachs von 0,2%.
| Tabelle mit den Länderergebnissen (xlsx) | ||
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) wurden im Rahmen des aktuellen Berechnungsstands (August 2025) vom Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das LSN angehört, turnusgemäß für die Berichtsjahre ab 2021 überarbeitet und es wurden zentrale Ergebnisse erstmals für das Berichtsjahr 2025 berechnet. Darüber hinaus wurden einzelne Zeitreihen auch für Berichtsjahre vor 2021 revidiert. Die Überarbeitungen dienen der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/vgrdl/methoden-und-informationen#revisionen.
Zu der ersten Berechnung des BIP, die regelmäßig Ende März für das abgelaufene Jahr veröffentlicht wird, liegen Kostenstrukturdaten für das Bezugsjahr noch nicht vor. In der Berechnung werden deshalb die Kostenstrukturen des Vorjahres beibehalten. Die hier vorgestellten Daten können sich insofern zur sogenannten 2. Fortschreibung im nächsten Jahr im März ändern.
Detaillierte Ergebnisse und ausführliche Erläuterungen und Informationen zur Revision stehen im Statistikportal unter: https://www.statistikportal.de/de/vgrdl zur Verfügung.
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