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Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Februar 2023 bei 8,7%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 024 vom 01.03.2023


HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Februar 2023 um 8,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im Januar 2023 lag die Inflationsrate noch bei 9,1%. Die Inflationsrate ist wie bereits in den Vormonaten von den hohen Preisanstiegen für Nahrungsmittel und Energieprodukte geprägt.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im Februar 2023 um 20,0% gegenüber dem Vorjahresmonat. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Abteilung unter anderem Molkereiprodukte und Eier (32,9%), Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+24,2%) sowie Speisefette und Speiseöle (+23,4%).

Deutliche Preisanstiege gab es im Februar 2023 auch im Bereich „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+10,2%). Preiserhöhungen waren insbesondere im Bereich „Restaurants, Cafés, Straßenverkauf und Ähnliches“ (+11,5%) zu verzeichnen.

Die Preise in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ lagen im Februar 2023 mit einem Plus von 9,0% erheblich über den Preisen des Vorjahresmonats. So erhöhten sich die Preise im Bereich Haushaltsenergie um 37,0%. Die Preise für Strom stiegen im Februar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 25,9%. Die Teuerung im gleichen Zeitraum betrug für Erdgas 56,4% und für Fernwärme 39,8%. Insgesamt erhöhten sich die Energiepreise (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) im Februar 2023 im Vergleich zum Februar 2022 um 21,1%. Die Inflationsrate im Februar 2023 hätte ohne die Berücksichtigung der Preise von Kraftstoffen und Haushaltsenergie bei 7,5% gelegen.

Die aktuelle Kriegs- und Krisensituation wirkt sich weiterhin auf die Entwicklung der Energiepreise aus. Ab Januar 2023 traten die Preisbremsen für Energieprodukte (Gas, Fernwärme und Strom) in Kraft. Zudem wirkte sich die Senkung der Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme von 19% auf 7% dämpfend auf die Preisentwicklung aus. Des Weiteren tragen die Preiserhöhungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie Lieferengpässe zur gesamten Entwicklung der Verbraucherpreise bei.

Preisrückgänge gab es im Februar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-0,5%).

Insgesamt stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Februar 2023 im Vergleich zum Vormonat Januar 2023 um 0,3% an.


Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit

Methodischer Hinweis:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Erscheint bis zum 3. März 2023 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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