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Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Januar 2024 bei 2,3%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 011 vom 31.01.2024


  • Inflationsrate im Vergleich zum Dezember 2023 zurückgegangen
  • Preiserhöhungen im Bereich Nahrungsmittel gehen weiter zurück
  • Preisrückgänge im Bereich Haushaltsenergie

HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Januar 2024 um 2,3% im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2023 erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Die Rate hat sich somit abgeschwächt und erreichte den niedrigsten Stand seit Juni 2021 (ebenfalls +2,3%). Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate bei 3,7%.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im Januar 2024 um 4,5% gegenüber dem Vorjahresmonat. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Abteilung unter anderem alkoholfreie Getränke (+9,8%; darunter Multivitaminsaft: +27,4%), Gemüse (+9,4%; Blumenkohl: +33,6%) sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+9,3%, darunter Kaugummi, Gummibärchen oder Ähnliches: +15,7%). Dagegen waren unter anderem Speisefette und Speiseöle um 9,7% sowie Molkereiprodukte und Eier um 3,6% günstiger im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Deutliche Preisanstiege gab es im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat auch in der Abteilung „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+5,2%). Die Preise im Bereich „Restaurants, Cafés, Straßenverkauf und Ähnliches“ erhöhten sich um 5,3%. Zudem mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr in der Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (+6,0%; darunter Spirituosen: +7,5% und Tabakwaren: +5,9%) bezahlen. Auch in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ stiegen die Preise merklich (+5,0%). Ursächlich für die Preiserhöhungen in dieser Abteilung waren unter anderem die Preisentwicklungen bei den Versicherungen (+10,1%). Hier stiegen insbesondere die Versicherungsdienstleistungen für den Verkehr (+22,0%).

In der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ waren im Januar 2024 im Vergleich zum Januar 2023 Preisrückgänge zu verzeichnen (-0,8%). Im Bereich Haushaltsenergie gingen die Preise um 10,4% zurück. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten unter anderem weniger für Fernwärme (-41,5%), leichtes Heizöl (-9,9%) und Strom (-9,0%) im Vergleich zum Januar 2023 bezahlen.

In der Abteilung „Verkehr“ war im Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Preisanstieg von nur 0,9% zu verzeichnen. Im Bereich des öffentlichen Regional- und Personennahverkehrs hat das Deutschlandticket seit Mai 2023 einen preisdämpfenden Effekt. Die Ticketpreise für die kombinierte Personenbeförderung gingen im Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 16,3% zurück. Auch für Kraftstoffe (-3,7%; darunter Dieselkraftstoff: -6,8%; Superbenzin: -2,6%) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Januar 2024 weniger bezahlen als im Januar 2023.


Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.

Erscheint bis zum 6. Februar 2024 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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