Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Mai 2025 bei 2,3%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 049 vom 30.05.2025
- Inflationsrate im Vergleich zu April 2025 leicht gestiegen
- Preisanstiege bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken bleiben auf hohem Niveau
- Preisrückgänge bei Energie dämpften die Inflation
- Dienstleistungen weiterhin inflationstreibend
HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Mai 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,3% erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im April 2025 hatte die Inflationsrate 2,2% betragen. Gegenüber dem Vormonat April 2025 stiegen die Verbraucherpreise im Mai 2025 um 0,1%.
Preisanstiege bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken bleiben auf hohem Niveau
In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ erhöhten sich die Preise im Vergleich zum Mai 2024 um 3,1% (darunter: Alkoholfreie Getränke +9,7% und Nahrungsmittel +2,2%). Kaffee, Tee und Kakao waren 15,8% teurer als noch vor einem Jahr, darunter insbesondere Kakaopulver oder Ähnliches (+21,7%) sowie Kaffee und Ähnliches (+19,6%). Die Preise für Mineralwasser, Limonaden und Säfte stiegen um 7,4% (darunter: Frucht- und Gemüsesäfte +13,8%). Im Vergleich zum Mai 2024 gab es erhebliche Preisanstiege für Obst (+6,2%) sowie Molkereiprodukte und Eier (+5,7%, darunter: Käse und Quark +7,3%). Besonders hohe Preisrückgänge gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat beim Zucker (-28,2%), bei Kartoffeln (-15,9%) und Olivenöl (-11,4%).
Preisrückgänge für Energie dämpften die Inflation
Im Bereich der Energie (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat einen durchschnittlichen Preisrückgang von 4,2% (darunter: Kraftstoffe -7,2% und Haushaltsenergie -2,2%). Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe waren durchschnittlich 18,4% günstiger als im Vorjahresmonat. Auch die Preise für Heizöl (einschließlich Betriebskosten) lagen um 11,2% unter dem Vorjahresniveau. Der Preis für Erdgas (einschließlich Betriebskosten) fiel um durchschnittlich 6,8% im Vergleich zum Mai 2024. Flüssiggas verteuerte sich hingegen um 16,5%. Die Preise für Dieselkraftstoff (‑7,9%) und Superbenzin (-7,1%) waren deutlich günstiger als noch vor einem Jahr.
Insgesamt dämpften die Preisrückgänge im Bereich der Energie die Inflation deutlich. Der Gesamtindex ohne Energie lag bei 2,9%. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag im Mai 2025 bei 3,1%.
Dienstleistungen weiterhin inflationstreibend
Die Preise für Dienstleistungen insgesamt blieben im Mai 2025 weiterhin inflationstreibend und lagen 3,5% über dem Niveau des Vorjahresmonats. Ähnlich wie in den vergangenen Monaten stiegen die Preise für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+9,8%) und Versicherungsdienstleistungen (+9,2%) an. Besonders hohe Preisanstiege gab es bei Versicherungsdienstleistungen für den Verkehr (+17,2%). Aber auch Brief- und Paketdienstleistungen stiegen mit +8,2% gegenüber dem Vorjahresmonat überdurchschnittlich stark. Die Preise für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen nahmen im Vorjahresvergleich um 3,2% zu. Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung verteuerten sich um 3,1% (darunter: Kombinierte Personenbeförderungsdienstleistungen +11,1% wie Verbundtickets, die die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel wie Bus, U-Bahn oder Regionalzug ermöglichen).
Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit |
Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100.
Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.
Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.
Erscheint bis zum 6. Juni 2025 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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Sebastian Fischer, Tel. 0511 9898-2351
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