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Equal Pay Day - Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2023 in Niedersachsen bei 7%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 024 vom 05.03.2024


  • Der bereinigte Gender Pay Gap ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt angestiegen
  • Frauen verdienten im Durchschnitt 4,38 Euro pro Stunde weniger als Männer
  • Unbereinigter Gender Pay Gap lag im Jahr 2023 bei 18%
HANNOVER. Am 6. März 2024 ist Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst.

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, betrug im Jahr 2023 die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen 18%. Im Vergleich zum Vorjahr veränderte sich dieser unbereinigte Gender Pay Gap nicht. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2023 in Niedersachsen bei 7%. Im Vergleich zum Vorjahr ist er um einen Prozentpunkt angestiegen.

Frauen hatten in Niedersachsen 2023 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 19,74 Euro und Männer von 24,12 Euro. Somit verdienten die Männer im Durchschnitt 4,38 Euro brutto pro Stunde mehr als die Frauen.

Bei dem bereinigten Gender Pay Gap werden jene Merkmale des Verdienstunterschieds herausgerechnet, die auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen sind, dies entspricht 2,79 Euro. Frauen waren häufiger in Berufen und Branchen tätig, die schlechter bezahlt wurden. Dadurch können 1,27 Euro des Verdienstunterschiedes erklärt werden. Zudem arbeiteten Frauen weniger in Führungspositionen und ihr Beschäftigungsumfang war meistens geringer, was mit je 0,46 Euro zum Verdienstunterschied beiträgt.

Weitere erklärende Faktoren für den Verdienstunterschied waren zum Beispiel der Ausbildungsabschluss, das Dienstalter, die Art des Arbeitsvertrages und die Unternehmensgröße. Diese Faktoren erklärten noch einmal 0,60 Euro des unbereinigten Verdienstunterschiedes. Nach der Berechnung der finanziellen Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren verbleibt ein Restbetrag von 1,59 Euro. Dieser entspricht dann dem bereinigten Gender Pay Gap von 7%. Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht alle verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen.

Die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen 2023 werden ausführlich in der aktuellen Ausgabe des Online-Magazins des LSN beschrieben.


Hinweise:

Die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar, da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethoden zugrunde liegen. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap ab 2022 ist die Verdiensterhebung. Die bisherige Verdienststrukturerhebung, die vierteljährliche Verdiensterhebung und die freiwillige Verdiensterhebung wurden von der neuen Verdiensterhebung abgelöst. Grundlage für die Berechnung des Gender Pay Gap vor 2022 waren die Daten der vierjährigen Verdienststrukturerhebung und die Daten der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2018 wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben.

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. In den Berichtsjahren 2022 und 2023 handelt es sich dabei um den April.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap finden Sie in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes auf der Internetseite in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen", sowie in der Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern" und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen - eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018" in der Zeitschrift „WISTA - Wirtschaft und Statistik" (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Kontakt:

Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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