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Hohe Arbeitskosten im Jahr 2020 in Niedersachsen in der Energieversorgung, niedrige im Gastgewerbe

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 082 vom 04.07.2022


HANNOVER. Nach aktuellen Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung lagen in Niedersachsen die Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Jahr 2020 bei durchschnittlich 35,86 Euro. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, waren dies knapp 15,7% mehr als im Jahr 2016.

Im Produzierenden Gewerbe lagen die Arbeitskosten je geleisteter Stunde mit 41,60 Euro rund ein Viertel (24,3%) über den durchschnittlichen Arbeitskosten im Dienstleistungsbereich (33,48 Euro). Hohe Arbeitskosten wurden in den Wirtschaftsabschnitten „Energieversorgung“ (56,02 Euro) sowie „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (51,08 Euro) ermittelt. Erheblich weniger kostete eine geleistete Arbeitsstunde im „Gastgewerbe“ (19,93 Euro) und bei der Erbringung von „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (24,62 Euro). Zu dieser heterogenen Branche gehören unter anderem die Zeitarbeitsfirmen, aber auch Reisebüros sowie Wach- und Sicherheitsdienste.

Im Bundesdurchschnitt betrugen die Arbeitskosten je Stunde 37,17 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Arbeitskosten wurden bundesweit im Bereich „Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (57,19 Euro) nachgewiesen. Im „Gastgewerbe“ kostete eine geleistete Arbeitsstunde 20,91 Euro im Bundesdurchschnitt.

Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde (Zwei Tabellen)

Detaillierte Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2020 differenziert nach Kostenarten, Wirtschaftszweigen und Unternehmensgrößenklassen erhalten Sie im Internetangebot des LSN im Themenbereich Verdienste und Arbeitskosten, Arbeitskosten in Niedersachsen.

Methodischer Hinweis:


Zusammensetzung der Arbeitskosten und coronabedingte Besonderheiten

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.

Das Jahr 2020 war stark durch coronabedingte Kurzarbeit beziehungsweise temporäre Betriebsschließungen geprägt. Diese Maßnahmen wirkten sich auf die Nettoarbeitskosten je geleistete Stunde, den zentralen Indikator der Arbeitskostenerhebung, weitgehend neutral aus, da sowohl das an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlte Kurzarbeitergelt im gemeldeten Arbeitnehmerentgelt nicht enthalten ist, als auch die durch Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nicht zu den geleisteten Stunden zählen. Analog verhält es sich bei temporären Betriebsschließungen.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

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