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Junge Menschen mit Schulden bei Telekommunikationsunternehmen, ältere Menschen mit Schulden durch Ratenkredite

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 068 vom 09.07.2020



HANNOVER. Im Jahr 2019 haben hochgerechnet 86.464 Personen in Niedersachsen den Service einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, war jede beratene Person durchschnittlich mit rund 26.000 Euro bei ihren Gläubigern verschuldet.

Arbeitslosigkeit war bei 23,1% der beratenen Personen Hauptauslöser der Überschuldung. Zu den weiteren wichtigen Hauptauslösern zählten Erkrankung, Sucht oder Unfall (15,0%) sowie Trennung, Scheidung oder Tod des Partners oder der Partnerin (13,5%).

Zum Zeitpunkt der Beratung waren 40,9% der beratenen Personen arbeitslos, 36,4% befanden sich in einer abhängigen Beschäftigung, 0,7% waren selbstständig und 22,0% anderweitig nicht erwerbstätig, dazu zählen zum Beispiel Beziehende von Altersrente.

Die meisten beratenen Personen hatten Schulden bei mehreren Gläubigern. Fast jede zweite beratene Person (47,0%) gab Außenstände bei Telekommunikationsunternehmen an. Bei Versicherungen hatten 32,8% der beratenen Personen Schulden und bei Kreditinstituten aufgrund eines Ratenkredits 30,4%.

Ein differenzierter Blick zur Schuldenhöhe in den einzelnen Gläubigerarten zeigt beispielsweise, dass die Außenstände bei Telekommunikationsunternehmen mit zunehmendem Alter abnehmen. Überschuldete 20- bis 24-Jährige schuldeten den Telekommunikationsanbietern durchschnittlich 1.459 Euro, die über 70-Jährigen 330 Euro. Genau umgedreht verhielt es sich bei den Ratenkrediten. Bei den 20- bis 24-Jährigen lagen die Außenstände aufgrund von Ratenkrediten bei 859 Euro, wohingegen die 65- bis 69-Jährigen eine durchschnittliche Schuldenlast von 13.681 Euro aufwiesen.

Die Schuldnerberatung konnte im Jahr 2019 bei 38.605 beratenen Personen abgeschlossen werden. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gelang in 23,6% der Beratungsfälle, bei 29,0% wurde die Beratung durch Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (ohne Schuldenbereinigungsplanverfahren) beendet. Noch in Bearbeitung waren weitere 47.846 Beratungsfälle. Bei diesen noch nicht abgeschlossenen Fällen erfolgte in 54,3% der Fälle eine Schuldnerberatung ohne Insolvenzverfahren.

Methodische Hinweise:
Die Beratungsmöglichkeit in einer Schuldnerberatungsstelle steht allen Personen offen. Eine Überschuldung muss nicht zwangsläufig vorliegen, der Grund einer Beratung können beispielsweise auch eine Umschuldung oder der Umgang mit finanziellen Engpässen sein. Die Teilnahme an der Überschuldungsstatistik ist sowohl für die Schuldnerberatungsstellen als auch für die beratenen Personen freiwillig. Auch wenn eine Schuldnerberatungsstelle an der Überschuldungsstatistik teilnimmt, so muss zusätzlich jede beratene Person ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten an die amtliche Statistik erklären. Die erfassten Daten werden hochgerechnet. Der Hochrechnungsfaktor ergibt sich einerseits aus dem Anteil der pro Beratungsstelle gemeldeten Beratungsfälle und andererseits aus dem Anteil der pro Bundesland meldenden Beratungsstellen. Die erfassten Angaben für 2019 beziehen sich auf 100 der 268 niedersächsischen Schuldnerberatungsstellen. Dies entspricht einem Anteil von 37,3%. Die Teilnahmebereitschaft der Beratungsstellen ist zurückgegangen, im Jahr 2018 lag diese noch bei 43,8%.
Weitere Zahlen, insbesondere unterteilt nach sozioökonomischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Haushaltstyp, Familienstand, usw. enthält der Statistische Bericht OIV 2019.


Kontakt:

Franziska Große, Tel. 0511 9898-3320

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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