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Mikrozensus 2016 – Haushaltsbefragung in Niedersachsen ist wieder gestartet

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 19. Februar 2016
Nummer 11/16



HANNOVER. Seit Jahresbeginn sind in ganz Niedersachsen rund 160 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) unterwegs, um vor Ort die amtliche Mikrozensusbefragung durchzuführen.

Für den Mikrozensus werden in Niedersachsen jährlich rund 38 000 Haushalte nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und in der Regel in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Fragen umfassen Angaben zum Alter der Familienmitglieder, zum Familienstand, zur Erwerbstätigkeit, zu den Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen und zur Einkommenssituation. Dieses Jahr enthält der Mikrozensus Zusatzfragen zum Thema „Pendeln zur Arbeitsstätte“.

Um zuverlässige Ergebnisse von hoher Qualität zu erhalten, besteht für die meisten Fragen Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz. Einige Fragen werden auf freiwilliger Basis erhoben. Auch diese liefern wichtige Erkenntnisse als Grundlage für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen ist daher von großer Bedeutung.

Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Schreiben zur Befragung an und geben am vereinbarten Termin die Antworten auf die gestellten Fragen direkt in den Laptop ein, um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können sich mit einem Interviewer-Ausweis legitimieren. Bei Unsicherheit können sich die Haushalte an das LSN, aber auch an ihre Gemeindeverwaltung oder die örtliche Polizeidienststelle wenden, welche über die Durchführung des Mikrozensus vor Ort informiert sind.

Das LSN bittet alle Haushalte in Niedersachsen, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Auf Wunsch besteht jedoch auch die Möglichkeit, der Auskunftspflicht schriftlich nachzukommen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden ausschließlich in Form von hochgerechneten Ergebnissen veröffentlicht.

Im Jahr 2016 wird als Besonderheit in Folge der letzten Volkszählung, dem Zensus 2011, mit einer neuen Stichprobe im Mikrozensus aufgesetzt. Dadurch nehmen in diesem Jahr alle angeschriebenen Haushalte das erste Mal an der Befragung teil.

Das LSN dankt allen bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Mikrozensus sowie auch den ehrenamtlich engagierten Erhebungsbeauftragten für ihre Mitarbeit.

Weitere Informationen rund um den Mikrozensus erhalten Sie auf unserer Internetseite www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich „Haushalte und Familien, Mikrozensus und freiwillige Haushaltsbefragungen“. Dort finden Sie auch Daten über private Haushalte, zu Familien, Bildung, Erwerbstätigkeit und anderes mehr, beispielsweise im soeben erschienenen Statistischen Bericht „Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Haushalte und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2014“.


Das Team des Mikrozensus steht Ihnen gern für Auskünfte zur Verfügung:

Telefon: 0511 9898-4455
oder per E-Mail: Mikrozensus(at)statistik.niedersachsen.de


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2016 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
http://www.statistik.niedersachsen.de


Journalistische Anfragen richten Sie bitte an die o. g. Ansprechpartner.


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