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Nominallöhne stiegen im Jahr 2022 in Niedersachsen um 2,0%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 044 vom 27.04.2023


  • Rückgang des Nominallohnindex im Vergleich zum Vorjahr
  • Stärkster Reallohnverlust seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008
  • Hohe Inflationsrate im Jahr 2022 wirkt sich auf die Reallohnentwicklung aus
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, haben sich die Nominallöhne (Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 2,0% erhöht. Im Jahr 2021 lag der Nominallohnindex bei 2,4%.

Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. Die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im Jahr 2022 lag bei plus 6,8% im Vergleich zum Vorjahr. Durch den starken Zuwachs der Inflationsrate gingen die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, im Jahr 2022 in Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 4,5% zurück. Seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 gab es im Jahr 2022 den stärksten Reallohnverlust.


Veränderungsraten des Reallohnindex, Nominallohnindex, sowie Verbraucherpreisindex in Niedersachsen 2008 bis 2022 im Vergleich zum Vorjahr - Angaben in Prozent (xlsx)
Methodische Hinweise:

Seit dem Jahr 2022 ist die Verdiensterhebung die Datengrundlage für die Berechnung des Nominallohnindex. Diese Erhebung löste die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung ab. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungskonzepte sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 nur eingeschränkt mit früheren Ergebnissen vergleichbar.

Alle Verdienstindizes wurden auf die Basis 2022 = 100 final umgestellt und neu berechnet (= Revision). Weiter zurückliegende Werte vor 2022 sind rein rechnerisch umbasiert. Veränderungsraten für zurückliegende Zeiträume vor 2022 können rundungsbedingt von den bisherigen Veröffentlichungen abweichen.

Berechnung:

In die Berechnung des Nominallohnindex fließen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) aller vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ein.

In die Berechnung des Reallohnindex fließen der Nominallohnindex und der Verbraucherpreisindex ein. Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen wieder, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben. Der Reallohnindex entspricht dem Quotienten aus dem Nominallohnindex geteilt durch den Verbraucherpreisindex.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
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