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Privatinsolvenzen: 87,1% der natürlichen Personen erlangten bis Ende 2017 die Restschuldbefreiung

LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN, Pressemitteilung Nr. 038 vom 16.04.2019



HANNOVER. 15.793 natürliche Personen, deren Insolvenzverfahren in Niedersachsen im Jahr 2010 eröffnet wurden, erlangten bis Ende 2017 die Restschuldbefreiung. Gemessen an allen 18.128 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen lag der Anteil der Personen, die die sechsjährige Wohlverhaltensphase erfolgreich überstanden oder eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangt haben, nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik (LSN) bei 87,1%.

Zu den 15.793 natürlichen Personen, die die Restschuldbefreiung erlangen konnten, zählten nicht nur 12.531 Verbraucherinnen und Verbraucher sondern auch 2.509 ehemals selbständig Tätige sowie 753 übrige Schuldner.

In 944 Insolvenzverfahren wurde die Restschuldbefreiung bis Ende 2017 gerichtlich versagt. Dies entspricht einem Anteil von 5,2% an den eröffneten Insolvenzverfahren. Der häufigste Versagungsgrund war in 689 Verfahren die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders, 159 mal führten Verletzungen bei der Mitwirkungspflicht zur Versagung und bei 97 Verfahren wurden Verstöße gegen Obliegenheiten als Versagungsgrund angegeben. Je Verfahren kann es mehrere Versagungsgründe geben.


Eine Tabelle mit detaillierten Informationen





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