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Rund 664.000 Menschen mit Schwerbehinderung lebten 2021 in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 077 vom 24.06.2022


HANNOVER. Ende 2021 wohnten in Niedersachsen 663.620 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Sie besaßen einen gültigen Schwerbehindertenausweis und wiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 auf. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, waren hiervon 322.345 Personen weiblich (49%) und 341.275 männlich (51%).

Schwere Behinderungen treten häufiger im Alter auf. Über die Hälfte der Menschen, denen ein entsprechender Grad der Behinderung zuerkannt wurde, waren 65 Jahre und älter (358.395 Personen). Weitere 146.075 Personen befanden sich in der Altersspanne zwischen 55 und 65 Jahren. Damit waren gut zwei Drittel aller Menschen mit einer Schwerbehinderung 55 Jahre und älter. Der Anteil der Minderjährigen lag bei 3% (21.060 Personen). Eine schwere Behinderung wurde häufiger bei Jungen (13.080 Personen bzw. 62%) als bei Mädchen (7.980 Personen) festgestellt.

Die häufigste Ursache für die Behinderung – bei Mehrfachbehinderungen, für die schwerste Behinderung – war bei 614.855 Frauen und Männern (93%) eine allgemeine Krankheit. Rund 3% der Behinderungen waren angeboren (19.820 Personen). In 5.770 Fällen wurde die Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und in 2.285 Fällen auf einen Verkehrsunfall zurückgeführt. Die weiteren, teilweise nicht näher bezeichneten Ursachen, summierten sich auf 3%.

Bei 35% aller in der Statistik erfassten Personen stellten die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von 50 fest. In 21% aller Fälle lag der Grad der Behinderung bei 100.

Regionalergebnisse nach dem Grad der Behinderung (xlsx)





Methodische Hinweise:
Die Erhebung wird alle zwei Jahre durchgeführt. Die Daten werden dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie auf Basis des dort geführten Registers übermittelt. Informationen darüber, ob Personen verstorben oder weggezogen sind, erhalten die Versorgungsämter über Abgleiche mit dem Melderegister. In Niedersachsen wurde 2021 eine entsprechende Registerbereinigung durchgeführt. Die Daten für 2021 dürften daher insgesamt von hoher Qualität sein. Vergleiche mit den Vorjahren sind aufgrund der zuvor ausgebliebenen Registerbereinigungen nur bedingt aussagekräftig.

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Menschen mit Schwerbehinderung unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Personenzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.

Personen, deren Geschlecht als "divers" oder "ohne Angabe" (§ 22 Absatz 3 PStG) gemeldet wurde, werden ab dem Berichtsjahr 2021 aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Kontakt:
Hanna Köhler, Tel. 0511 9898-2242
Sabine Prinz, Tel. 0511 9898-2216
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2022 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

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