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Tag des Gartens: Im Durchschnitt widmeten Erwachsene in Niedersachsen 13 Minuten am Tag der Gartenarbeit

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 052 vom 06.06.2025


  • Die Zeitverwendungserhebung wies nach, wie Menschen ihre Zeit gestalten
  • Gartenarbeit war fester Bestandteil des Alltags
  • Männer arbeiteten im Durchschnitt länger im Garten als Frauen

HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) anlässlich des „Tag des Gartens“ am 8. Juni 2025 mitteilt, verbrachten laut der aktuellen Zeitverwendungserhebung (ZVE) im Jahr 2022 Personen ab 18 Jahren in Niedersachsen durchschnittlich 13 Minuten pro Tag mit Tätigkeiten im Garten.

Ob Rasenmähen, Blumen pflanzen, Obst und Gemüse ernten, Unkraut jäten, Hecke schneiden – die Arbeit im Garten ist für viele Menschen ein Ausgleich zum hektischen Alltag. Ein Blick auf die Geschlechterunterschiede zeigt, dass sich Frauen im Schnitt 12 Minuten täglich der Gartenarbeit widmeten, Männer hingegen 13 Minuten.

Neben der Gartenarbeit gehören noch andere Tätigkeiten, wie Kinderbetreuung und die Zubereitung von Mahlzeiten zu dem Bereich Haushaltsführung und Betreuung der Familie: Insgesamt wendeten Frauen in Niedersachsen im Jahr 2022 täglich im Durchschnitt 3 Stunden und 59 Minuten für Haushaltsführung und Betreuung auf – Männer dagegen nur 2 Stunden und 44 Minuten. Besonders deutlich wurde der Unterschied bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren: Frauen investierten hier 31 Minuten täglich, Männer nur 16 Minuten. Auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten und Hausarbeiten in der Küche zeigte sich ein Gefälle: Frauen verbrachten damit 53 Minuten, Männer 30 Minuten im Schnitt pro Tag.


Durchschnittliche Zeitverwendung von Personen ab 10 Jahren je Tag nach ausgewählten Aktivitäten im Bereich Haushaltsführung und Betreuung der Familie in Niedersachsen 2022 nach Geschlecht (xlsx)



Methodische Hinweise:
Die dargestellten Ergebnisse basieren auf der Zeitverwendungserhebung (ZVE). Hierbei handelt es sich um eine Befragung privater Haushalte, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder alle 10 Jahre durchgeführt wird. Die befragten Personen in den teilnehmenden Haushalten müssen mindestens 10 Jahre alt sein. Durchgeführt wird die ZVE auf Basis einer Quotenstichprobe. So wird sichergestellt, dass alle Haushaltstypen (z. B. Alleinlebende, Alleinerziehende, Paare, Familien mit Kindern) in ausreichendem Maße in der Stichprobe vertreten sind und ein repräsentatives Bild der Gesamtbevölkerung entsteht. Die Ergebnisse der ZVE zeigen, wie viel Zeit Menschen zum Beispiel bei der Arbeit, mit der Haushaltsführung, der Kinderbetreuung oder der Familie verbringen und wie ihre Freizeitgestaltung aussieht.

Der Mikrozensus (MZ) bildet den Hochrechnungsrahmen für die ZVE. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse des Zensus 2022 wurde der MZ 2022 an die neuen Bevölkerungseckwerte angepasst. Die neu hochgerechneten MZ-Daten für das Jahr 2022 bilden nun den angepassten Hochrechnungsrahmen für die ZVE 2022-Ergebnisse. Mit dieser Anpassung werden aktualisierte Daten zu Größe und Struktur der Gesamtbevölkerung in der Hochrechnung der ZVE berücksichtigt und damit ihre Datenqualität gesteigert. Durch die neue Hochrechnung stehen die ZVE 2022-Ergebnisse im Einklang mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und den daran neu hochgerechneten Ergebnissen des MZ 2022.

Weitere Informationen zur ZVE finden sich unter: https://www.statistik.niedersachsen.de/zve

Kontakt:
Julia Schwarze, Tel. 0511 9898-1058
Kathleen Driefert, Tel. 9898-1432


Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 290 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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