Über 12.000 Personen im Jahr 2024 unter Bewährungsaufsicht in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 127 vom 22.12.2025
- 3,3% weniger Personen unter Bewährungsaufsicht in Niedersachsen im Jahr 2024
- Im allgemeinen Strafrecht waren Diebstahl und Unterschlagung die häufigsten Straftaten
- Raub und Erpressung dominieren im Jugendstrafrecht
HANNOVER. Im Jahr 2024 befanden sich in Niedersachsen insgesamt 12.644 Personen unter Bewährungsaufsicht, teilt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mit. Das waren 3,3% weniger als im Vorjahr (13.075). Der Anteil der Männer lag bei 88,0%, der der Frauen bei 12,0%. Von den Unterstellungen entfielen 11.607 Fälle (91,8%) auf das allgemeine Strafrecht, welches Erwachsene ab 21 Jahren sowie nicht nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren betrifft. 1.037 Fälle (8,2%) betrafen das Jugendstrafrecht, welches für strafmündige Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und auf nach Jugendstrafrecht zu verurteilende Heranwachsende angewandt wird. In diesem Rechtsbereich war der Anteil der Jungen bzw. Männer mit 93,5% noch höher.
Unterstellungen sind gerichtliche Anordnungen, durch die eine verurteilte Person für die Dauer der Bewährungszeit unter die Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers gestellt wird. Ziel ist es, die Einhaltung von Auflagen und Weisungen zu überwachen und die soziale Integration der Person zu fördern.
Die häufigsten Straftaten, die zu einer Unterstellung führten, waren mit 2.377 Fällen (18,8%) Diebstahl und Unterschlagung, gefolgt von Betrug und Untreue (2.050 Fälle, 16,2%) und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (1.984 Fälle, 15,7%).
Im Bereich des allgemeinen Strafrechts waren die häufigsten Straftaten Diebstahl und Unterschlagung mit 2.194 Fällen, was einem Anteil von 18,9 % entspricht (2023:19,0%). An zweiter Stelle folgte Betrug und Untreue mit 1.981 Fällen bzw. 17,1 % (2023: 17,6%), gefolgt von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit 1.786 Fällen bzw. 15,4 % (2023:15,5%).
Im Jugendstrafrecht zeigte sich ein anderes Bild: Hier waren die häufigsten Straftaten Raub und Erpressung mit 229 Fällen bzw. 22,1 % (2023: 19,7%), gefolgt von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit 198 Fällen bzw. 19,1 % (2023: 21,2%) und Diebstahl und Unterschlagung mit 183 Fällen bzw. 17,6 % (2023:17,3%). Diese Unterschiede verdeutlichen, dass im Jugendbereich Gewalt- und Raubdelikte eine größere Rolle spielen, während im allgemeinen Strafrecht Eigentums- und Vermögensdelikte dominieren.
Im Jahr 2024 endeten die meisten Bewährungsaufsichten sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch im Jugendstrafrecht durch den Ablauf der Bewährungszeit oder Straferlass. Im Bereich des allgemeinen Strafrechts wurden insgesamt 3.229 Bewährungsaufsichten beendet. Dies entsprach einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 5,2%. Davon entfielen 1.683 Fälle auf den Abschluss der Bewährung mit Straferlass, während 580 Bewährungsaufsichten aufgrund einer neuen Straftat beendet wurden und 424 Fälle durch Aufhebung der Unterstellung.
Weitere Gründe für den Abschluss der Aufsichten waren der Ablauf der Unterstellung (218 Fälle) sowie sonstige Beendigungen wie beispielsweise Wechsel der Dienststelle oder Tod der Unterstellten (324 Fälle).
Im Jugendstrafrecht wurden 486 Bewährungsaufsichten beendet und somit 11,5% weniger als 2023. Auch hier war der Abschluss der Bewährungszeit mit Erlass (der Jugendstrafe) mit 150 Fällen der häufigste Grund, gefolgt vom Ablauf der Unterstellungszeit (56 Fälle).
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