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Über die Hälfte der Inobhutnahmen 2016 zum Schutz von unbegleitet eingereisten Minderjährigen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen


Datum: 07. August 2017
Nummer: 55/17


HANNOVER. Im Jahr 2016 wurden 8.347 vorläufige Schutzmaßnahmen von niedersächsischen Jugendämtern vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, waren darunter 4.365 Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland veranlasst wurden. In über der Hälfte der Fälle (52,3%) fand die Schutzmaßnahme somit aufgrund der unbegleiteten Einreise statt.

Bei einer vorläufigen Schutzmaßnahme nimmt das zuständige Jugendamt die Kinder oder Jugendlichen kurzzeitig in Obhut, wenn eine dringende Gefahr besteht oder die bzw. der Betroffene darum bittet. Ebenso werden Minderjährige grundsätzlich in Obhut genommen, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und bei denen sich weder personensorgeberechtigte Personen noch Erziehungsberechtigte hier aufhalten.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2016 um 42,9% an. Im Jahr 2015 wurden 5.842 Minderjährige in Schutz genommen, darunter 2.534 Kinder und Jugendliche (43,4%) aufgrund einer unbegleiteten Einreise. Bereits 2015 ergab sich ein prozentualer Anstieg von 50,4% im Vergleich zu 2014. Vor der großen Flüchtlingsbewegung wurden 2014 insgesamt 3.885 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, davon waren 354 unbegleitete Minderjährige (9,1%).

Unabhängig von der Zahl der unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die Schutzmaßnahmen von 2015 auf 2016 ebenfalls gestiegen (+20,4%). Wurden im Jahr 2015 insgesamt 3.308 Minderjährige aus anderen Gründen als einer unbegleiteten Einreise unter den Schutz des Jugendamtes gestellt, betraf dies 3.982 Kinder und Jugendliche im Jahr 2016. Als Gründe meldeten die zuständigen Jugendämter vor allem die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils, sonstige Probleme, Beziehungsprobleme oder Vernachlässigung. In der Statistik können bis zu zwei Gründe pro Fall angegeben werden.


Eine Kreistabelle mit detaillierten Informationen

Kontakt:
Frau Friedrich, Tel.: 0511 9898-2228
Herr Plate, Tel.: 0511 9898-2243


Methodische Hinweise:
Die örtlich zuständigen Jugendämter teilen dem LSN jede abgeschlossene Inobhutnahme mit. Grundsätzlich soll die Inobhutnahme eine kurzzeitige Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sein, die diese aus einer Gefährdungssituation herausnimmt und die Zeit abdeckt, bevor sich in den meisten Fällen eine weitere – häufig langfristige – Hilfe für die Betroffenen anschließt. Aufgrund des deutlichen Anstiegs bei der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Vergangenheit war die zeitnahe weitere Versorgung der Kinder und Jugendlichen teilweise schwierig. Somit sind in den Ergebnissen von 2016 auch Kinder und Jugendliche enthalten, die bereits 2015 in Obhut genommen wurden und für die die Maßnahme am 1. Januar 2016 noch andauerte.

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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an die o. g. Auskunftgebenden.

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