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Verbraucherpreise im April 2020 um 0,7% höher als im April 2019

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 042 vom 29.04.2020


– Korrigierte Version vom 05.05.2020 –

HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, erhöhten sich die Verbraucherpreise in Niedersachsen im April 2020 um 0,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im März 2020 lag die Inflationsrate bei 1,2%.

Im Vergleich zum April 2019 stiegen die Preise im April 2020 unter anderem in den Abteilungen „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (+4,0%) sowie „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (+2,8%). Merklich teurer als im Vorjahresmonat waren in der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ Obst (+10,4%), Fleisch und Fleischwaren (+8,1%) sowie Gemüse (+6,5%). Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten in der Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ mehr für Tabakwaren (+4,4%) und Wein (+2,5%) bezahlen.

Den deutlichsten Preisrückgang gab es im April 2020 im Vergleich zum April 2019 in der Abteilung „Verkehr“ (-2,8%). Hier waren unter anderem die Preise für Kraft- und Schmierstoffe für Fahrzeuge (-14,0%; darunter Benzin: -14,8%, Dieselkraftstoff: -12,8%) günstiger.

Hervorzuheben ist zudem der Preisrückgang von Heizöl (-20,9%) in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“.

Der Einfluss der Coronakrise zeigte sich vor allem an den gestiegenen Preisen für (frisches) Obst und Gemüse sowohl aufgrund von Ernte- als auch von Logistikproblemen. Gleichzeitig sorgte die Coronakrise für eine deutlich gesunkene Nachfrage nach Kraftstoffen, bei denen das Angebot nur langsam zurück ging. Daraus resultierten sinkende Preise in diesem Bereich.

Die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vormonat März 2020 um 0,4%.




Bei den vorläufigen Ergebnisse des Verbraucherpreisindex für den Monat April 2020 findet eine Neuberechnung statt. Die endgültigen Ergebnisse liegen spätestens am 14. Mai 2020 vor.

Kontakt:

Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351


Hinweise zur Qualität des Verbraucherpreisindex (VPI) im April 2020

Die Qualität des VPI insgesamt ist weiterhin gewährleistet trotz erheblicher Ausfälle bei der Preiserhebung. Eine Vororterhebung war in den meisten Geschäften nicht oder nur eingeschränkt möglich. Erst zum Ende des Berichtmonats April 2020 wurden im Zuge der Lockerung einiger Pandemiebedingungen die meisten Geschäfte unter 800m² Verkaufsfläche unter Auflagen wieder geöffnet. Die größten Ausfälle innerhalb der Preiserhebung waren aber in den persönlichen Dienstleistungsbereichen festzustellen, wie z. B. Frisörleistungen, die auch noch aktuell nicht angeboten werden dürfen.

Allerdings gab es auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, die weniger von der COVID-19-Krise direkt betroffen waren, zum Beispiel die Erhebung von Mieten, von Energieprodukten oder von Telekommunikationsdienstleistungen. Zur Ermittlung des VPI ist dabei auch der hohe Wägungsanteil der Mieten und der Haushaltsenergie von 30 Prozent zu beachten.

Viele Produkte im „Warenkorb“ werden nicht nur stationär, sondern auch online gehandelt. Soweit die Güter im Internet weiterhin verfügbar sind, fließt dieser Vertriebsweg weiterhin in die Berechnung der Verbraucherpreisstatistik ein. Zudem wurde die Vororterhebung im Güterbereich „Nahrungsmittel und Getränke“, aber auch bei Drogerieprodukten, vielfach durch alternative Erhebungsverfahren ersetzt. Neben telefonischer oder schriftlicher Befragung wurden verstärkt Informationen aus dem Internet – manuell oder per Web Scraping – zur Preiserhebung herangezogen. Die Verwertbarkeit von Scannerdaten im Einzelhandel wird im Zusammenhang der SARS-CoV-2-Pandemie getestet.

Zur Sicherstellung eines europaweit einheitlichen Vorgehens in Methodenfragen und Festlegung bestimmter Verfahrensweisen fand in dieser besonderen Lage eine enge Abstimmung mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat), sowie mit den Statistischen Landesämtern innerhalb Deutschlands statt. Im Falle einer fehlenden Vororterhebung wurde eine Vorgehensweise für das Ersetzen von fehlenden Preisentwicklungen abgestimmt (Imputation).

Nähere Informationen zu den Verfahrensweisen und zur Datenqualität im aktuellen Monat finden Sie hier


https://ec.europa.eu/eurostat/documents/10186/10693286/HICP_guidance.pdf


Methodischer Hinweis:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2020 Landesamt für Statistik Niedersachsen
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Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

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