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Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männer lag in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 014 vom 30.01.2023


HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, lag der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%. Die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern - der unbereinigte Gender Pay Gap – verringerte sich im langfristigen Vergleich um mehrere Prozentpunkte. Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 verdienten die Frauen pro Stunde durchschnittlich 25% weniger als die Männer.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeiner Form miteinander. Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von niedersächsischen Frauen 18,98 Euro, der von niedersächsischen Männern 23,23 Euro. Die Frauen erhielten somit durchschnittlich einen um 4,25 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer. Daraus ergab sich für Niedersachsen ein unbereinigter Gender Pay Gap von 18%.

Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2022 in Niedersachsen bei 6%.

Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist. Dazu zählen Unterschiede bei den Berufen, beim Beschäftigungsumfang und dem Bildungsstand, bei der Berufserfahrung oder bei dem Anteil von Frauen in Führungspositionen. Die wichtigsten Ursachen für den Verdienstabstand sind darauf zurückzuführen, dass Frauen in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zudem arbeiten sie häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Abb. Unbereinigter Gender Pay Gap 2006 bis 2022 in Niedersachsen (xlsx)
Unbereinigter Gender Pay Gap in Niedersachsen ab 2006 (xlsx)
Bruttostundenverdienste in Niedersachsen ab 2010 (xlsx)


Hinweise:

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar, da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap ab 2022 ist die Verdiensterhebung. Die bisherige vierjährige Verdienststrukturerhebung, die vierteljährliche Verdiensterhebung und die freiwillige Verdiensterhebung wurden von der neuen Verdiensterhebung abgelöst. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2018 wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben.

Bei der neuen Verdiensterhebung ist beispielsweise aufgefallen, dass der Anteil der Verdienststärksten in dieser Erhebung höher ausfällt als noch in der Verdienststrukturerhebung, womit die Datenqualität verbessert wurde. Da sich darunter mehr Männer als Frauen befinden, ist dies ein Grund dafür, dass die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern im Berichtsjahr 2022 höher ausfällt als noch im Vorjahr (2021: 4,13 Euro).

Aufgrund der Umstellung auf die neue Verdiensterhebung mussten im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen vorgenommen werden, womit eine Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Ergebnissen aus dem Vorjahr weiter erschwert wird. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Austausch des Merkmals Leistungsgruppe durch das Anforderungsniveau, die Verwendung der Wirtschaftszweigabteilungen (Zweisteller) anstatt der Wirtschaftszweiggruppen (Dreisteller), sowie den Verzicht auf das Merkmal differenzierter Regionstyp.

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2022 handelte es sich dabei um den April.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap finden Sie in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes auf der Internetseite in der Rubrik Häufig gestellte Fragen, sowie in den Artikeln Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern und Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018 in der Zeitschrift WISTA – Wirtschaft und Statistik (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Kontakt:
Hartwig, Sven, Tel. 0511 9898-2315

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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