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Zensus 2022: Gebäude- und Wohnungszählung startet in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 061 vom 12.05.2022


HANNOVER. Rund um den Zensus-Stichtag am 15. Mai 2022 beginnt die Haupterhebungsphase des Zensus 2022, in dessen Rahmen auch eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt wird. Durch diese sollen der Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden sowie Informationen über deren Struktur und Beschaffenheit ermittelt werden. Die Ergebnisse bilden die Datenbasis für eine bedarfsgerechte Planung von Wohnraum in Deutschland.

Erstmals werden in diesem Zusammenhang auch die Merkmale Nettokaltmiete, Energieträger der Heizung sowie Dauer und Gründe eines existierenden Leerstands erfragt Damit wird einem wichtigen aktuellen Datenbedarf der Wohnungspolitik Rechnung getragen.

Für diesen Zweck werden zwischen Mitte Mai und Anfang Juni zu allen niedersächsischen Gebäuden mit Wohnraum rund 2,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen. Die geforderten Angaben können schnell, sicher und bequem über den Computer, per Smartphone oder Tablet auf der Webseite www.zensus2022.de übermittelt werden. Eine Online-Meldung spart gegenüber einem Papier-Fragebogen nicht nur Zeit, sondern schont durch weniger gedruckte Fragebogen und wegfallende Transportwege auch die Umwelt. Darüber hinaus ist sie weniger fehleranfällig und ermöglicht eine schnellere Ergebnislieferung. Zusätzlich bietet die Online-Übermittlung für Auskunftspflichtige den Vorteil, dass diese sich im Anschluss eine Sendebestätigung abspeichern können.

Alternativ ist die Auskunftserteilung bei Bedarf auch mittels Papier-Fragebogen möglich. Wer nicht online melden möchte oder kann, erhält mit dem Erinnerungsschreiben wenige Wochen später automatisch einen Papierfragebogen.

Für die angeschriebenen Personen zur Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftspflicht, damit die erforderliche hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Alle Bürgerinnen und Bürger leisten mit ihren vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Daten des Zensus als Basis für gute Planungen auf allen Ebenen genutzt werden können.

Die Sicherheit der Daten von Auskunftspflichtigen hat für die amtliche Statistik höchsten Stellenwert. Die Daten werden nach den Vorgaben der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die erhobenen persönlichen Daten werden frühestmöglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gelöscht. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind bei den Ergebnissen des Zensus ausgeschlossen. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Webseite www.zensus2022.de.

Kontakt:
Thorben Gieseler, Tel. 0511 9898-1016
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2022 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1153
Telefax: 0511 9898-991153

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
https://www.statistik.niedersachsen.de

Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

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