Zum Equal Pay Day – Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern in Niedersachsen weiterhin auf hohem Niveau
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 023 vom 26.02.2026
- Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 bei 40%
- Gender Pay Gap steigt im Vergleich zum Vorjahr leicht um einen Prozentpunkt auf 16%
- Gender Hours Gap steigt im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 22%
- Gender Employment Gap unverändert bei 9%
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, gab es in den Jahren seit 2022 kaum Entwicklungen bei den Verdienstunterschieden zwischen Frauen und Männern. Dies geht aus den aktuellen Zahlen des Gender Gaps Arbeitsmarkt hervor.
Gender Gap Arbeitsmarkt
In Niedersachsen lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 bei 40% und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert ist, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Im Vorjahr lag der Wert bei 39%, in den Jahren 2022 und 2023 bei jeweils 41%. Damit bleibt die Verdienstungleich in Niedersachsen auf hohem Niveau. Bundesweit lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 bei 37%. In Westdeutschland fällt der Indikator mit 39% wesentlich höher aus als in den ostdeutschen Bundesländern (22%).
Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator zur Messung der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern. Jedoch bildet er die Verdienstungleichheit nicht vollständig ab. Der Gender Gap Arbeitsmarkt (GGA) berücksichtigt dahingegen drei Komponenten, und zwar
- den Unterschied bei den Bruttostundenverdiensten (Gender Pay Gap),
- den Unterschied bei den bezahlten monatlichen Arbeitsstunden (Gender Hours Gap) und
- die Erwerbstätigenquote (Gender Employment Gap).
Dadurch entsteht ein umfassenderes Bild von der Verdienstungleichheit zwischen Männern und Frauen. Denn Frauen verdienen im Monat durchschnittlich nicht nur weniger Geld, sondern arbeiten weniger Stunden und nehmen seltener am Erwerbsleben teil. Dies hat nicht nur finanzielle Auswirkungen im Monat, sondern langfristig auf die soziale Absicherung im Rentenalter.
Erwerbstätige Frauen verdienten in Niedersachsen im Jahr 2025 pro Stunde durchschnittlich 16% weniger als Männer. Sie erhielten mit 21,63 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (25,73 Euro). Im vergangenen Jahr lag der Verdienstunterschied bei 3,88 Euro (15%). In den Jahren 2022 und 2023 lagen die Werte bei 18%. Bundesweit lag der Gender Pay Gap im Jahr 2025 - wie im Vorjahr - bei 16%. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap 2025 in Niedersachsen können der Pressemitteilung des LSN vom 16.12.2025 entnommen werden.
Gender Hours Gap
Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist weiterhin die höhere Teilzeitquote von Frauen. Männer gingen im Jahr 2025 monatlich durchschnittlich 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nach, bei Frauen waren es 116 Stunden im Monat. Damit brachten Frauen 22% weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap). In den Jahren 2022 bis 2024 lag der Wert bei 21%.
Gender Employment Gap
Auch bei der Teilnahme am Erwerbsleben gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen des Mikrozensus zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2024 zeigen, dass knapp 74% aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es rund 81%. Damit blieb der Gender Employment Gap seit dem Jahr 2022 unverändert bei 9%.
| Gender Gap Arbeitsmarkt in Niedersachsen seit 2014 (xlsx) |
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Hinweise:
Equal Pay Day:
Am 27. Februar 2026 ist der Equal Pay Day 2026. Dieser Tag zeigt auf, bis zu welchem Tag Frauen in Deutschland im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen seit Jahresbeginn ohne Vergütung gearbeitet haben. Der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern wird im Gender Pay Gap erfasst.
Gender Gap Arbeitsmarkt:
Der Gender Gap Arbeitsmarkt beschreibt den gesamten Verdienstunterschied zwischen allen Frauen und Männern im erwerbsfähigen Alter – unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Dies schließt demnach auch Personen ein, die nicht aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen, was den durchschnittlichen Verdienst beeinflusst. Ein Vergleich der Verdienstunterschiede ausschließlich erwerbstätiger Frauen und Männer würde zu abweichenden Ergebnissen führen. Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag des Statistischen Bundesamtes.
Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap und Gender Hours Gap werden seit dem Berichtsjahr 2022 aus der Verdiensterhebung mit dem repräsentativen Berichtsmonat April berechnet. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus.
Die Ergebnisse der Verdiensterhebung ab dem Jahr 2022 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar, da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethoden zugrunde liegen. Die Verdienststrukturerhebung, die vierteljährliche Verdiensterhebung und die freiwillige Verdiensterhebung wurden im Jahr 2022 von der Verdiensterhebung abgelöst. Grundlage für die Berechnung des Gender Pay Gap vor 2022 waren die Daten der vierjährigen Verdienststrukturerhebung und die Daten der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2018 wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben.
Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen" auf der Themenseite „Gender Pay Gap" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. Zudem gibt es ein Erklärvideo vom Statistischen Bundesamt, welches die Unterschiede zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap verdeutlicht.
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