Bierabsatz und Biersteuereinnahmen in Niedersachsen und Bremen weiter rückläufig
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 042 vom 23.04.2026
- Geplante Biersteuereinnahmen 2025 sinken um 10,7% auf 38,4 Mio. Euro
- Bierabsatz und Zahl der Braustätten gehen weiter zurück
- Seit 2016 hat sich der Bierabsatz der Brauereien um 1,5 Mio. Hektoliter verringert
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) anlässlich des Tags des deutschen Bieres mitteilt, beliefen sich die geplanten Einnahmen aus der Biersteuer im Jahr 2025 in Niedersachsen und Bremen auf 38,4 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit einem Wert von 43,0 Millionen Euro entspricht dies einem Rückgang um 10,7%. Parallel dazu verringerte sich der Bierabsatz der Brauereien beider Länder von 7,5 Mio. Hektolitern im Jahr 2024 auf 7,2 Mio. Hektoliter im Jahr 2025 (–4,2%). Auch die Zahl der Braustätten ging im gleichen Zeitraum von 85 auf 81 zurück (–4,7%).
Im längerfristigen Vergleich zeigt sich ebenfalls eine rückläufige Entwicklung bei Absatz und Steuereinnahmen. Seit 2016 sank der Bierabsatz der Brauereien in Niedersachsen und Bremen um insgesamt 1,5 Mio. Hektoliter (–17,7%). Die Einnahmen aus der Biersteuer reduzierten sich im selben Zeitraum um 14,5 Mio. Euro (–27,4%). Damit setzt sich der langfristige Trend sinkender Produktionsmengen und daraus resultierender Steuererträge weiter fort.
Der Anteil des bundesweiten Bierabsatzes, der auf Niedersachsen und Bremen entfällt, lag 2025 bei 9,2%. Dies stellt eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert von 9,0% dar. Im Zeitraum 2021 bis 2025 bewegte sich der Anteil zwischen 9,6% und 8,8% und blieb damit trotz rückläufiger absoluter Absatzzahlen weitgehend stabil. Insgesamt entspricht die regionale Entwicklung dem bundesweiten Trend sinkender Bierabsatzmengen.
| Anlage zur Pressemitteilung (xlsx) | ||
Die Angaben zum Bierabsatz basieren auf der Biersteuerstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer, deren Aufkommen den Ländern zusteht und die von der Zollverwaltung erhoben wird. Besteuert werden Bier aus Malz sowie bierhaltige Mischgetränke. Die Steuer bemisst sich nach dem Stammwürzgehalt des Bieres in Grad Plato; der reguläre Steuersatz beträgt 0,787 Euro je Grad Plato und Hektoliter.
Die Ergebnisse für Niedersachsen und Bremen beziehen sich auf die in beiden Ländern ansässigen Steuerlager (Brauereien und Bierlager). Nicht berücksichtigt werden alkoholfreie Biere, Malztrunk sowie aus Nicht‑EU‑Staaten eingeführte Biere. Für kleinere Brauereien können gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermäßigte Steuersätze gelten.
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