Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Februar 2026 bei 1,9%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 024 vom 27.02.2026
- Inflationsrate im Vergleich zum Vormonat gesunken
- „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ verteuerten sich unterdurchschnittlich
- Energiepreise verbilligten sich gegenüber Februar 2025
- Dienstleistungspreise weiterhin inflationstreibend
HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Februar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9% erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im Januar 2026 hatte die Inflationsrate bei 2,1% gelegen. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2026 um 0,2%.
„Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" verteuerten sich unterdurchschnittlich
In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ erhöhten sich die Preise gegenüber Februar 2025 um 1,6% und damit unterdurchschnittlich. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,1%, die Preise für alkoholfreie Getränke hingegen um 5,3%. Besonders deutlich fiel der Preisanstieg bei Zucker, Marmelade, Honig und anderen Süßwaren (+7,7%, darunter Schokolade: +11,2%) sowie bei Fleisch und Fleischwaren (+4,9%, darunter Geflügelfleisch: +9,5%) aus. Bei den alkoholfreien Getränken stiegen die Preise für Kaffee u.Ä. (+20,8%) und Tee u.Ä. (+3,4%) überdurchschnittlich. Günstiger als vor einem Jahr waren insbesondere Speisefette und Speiseöle (–17,6%, darunter Butter: –29,9%, Olivenöl: –10,8%). Auch Molkereiprodukte und Eier verbilligten sich im Vergleich zu Februar 2025 (–2,1%, darunter teilentrahmte Milch: –6,1%, Käse und Quark: –5,4% sowie Vollmilch: –5,0%).
Im Februar 2026 waren die Energiepreise (–2,7%) spürbar günstiger als vor einem Jahr. Haushaltsenergie (–4,8%) wurde deutlich günstiger, während die Kraftstoffpreise (+0,5%) leicht anstiegen. Deutliche Preisrückgänge gab es bei festen Brennstoffen (–8,3%) und Heizöl einschließlich Betriebskosten (–7,5%). Auch die Preise für Gas einschließlich Betriebskosten (–5,2%), Strom (–4,5%) und Fernwärme (–3,0%) sanken gegenüber dem Vorjahresmonat.
Innerhalb der Kraftstoffe stieg der Preis für Diesel (+2,2%), wohingegen Superbenzin (–0,1%) für die Verbraucherinnen und Verbraucher etwas weniger kostete als vor einem Jahr.
Der Gesamtindex ohne Energie stieg im Februar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4%. Der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie − häufig auch als Kerninflation bezeichnet – nahm um 2,5% zu.
Dienstleistungspreise weiterhin inflationstreibend
Im Februar 2026 lagen die Preise für Dienstleistungen um 3,3% über dem Vorjahresniveau und trugen, wie bereits in den vergangenen Monaten, maßgeblich zur Inflation bei. Dabei stiegen die Preise für Nettokaltmieten mit 1,8% leicht unterdurchschnittlich und wirkten dämpfend auf den Gesamtanstieg. Ohne Berücksichtigung der Nettokaltmieten erhöhten sich die Dienstleistungspreise um durchschnittlich 3,9%.
Hohe Preisanstiege gegenüber dem Vorjahresmonat gab es insbesondere bei der Personenbeförderung im Luftverkehr (+9,1%, darunter internationale Flüge: +9,4%) und den kombinierten Personenbeförderungsleistungen (+6,5%), also bei Verbundtickets, die die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel wie Bus, U-Bahn oder Regionalzug ermöglichen. Zudem verteuerten sich im Vergleich zu Februar 2025 Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+6,8%, darunter Dienstleistungen der häuslichen Alten- und Behindertenpflege: +10,1%) sowie Kulturdienstleistungen (+5,9%, darunter Besuch von Kino, Theater, Konzert, Zirkus u.Ä.: +10,4%) spürbar. Auch die Preise für Friseurdienstleistungen und andere Dienstleistungen für Körperpflege (+4,9%) stiegen überdurchschnittlich.
| Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit | ||
Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100.
Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.
Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.
Erscheint bis zum 5. März 2026 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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