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Verfügbares Einkommen 2023 in allen niedersächsischen Kreisen und kreisfreien Städten gestiegen – regionale Unterschiede bleiben bestehen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 014 vom 03.02.2026


  • Verfügbares Einkommen im Jahr 2023 lag in Niedersachsen bei durchschnittlich 28.000 Euro pro Kopf
  • Höchstes verfügbares Einkommen je Einwohnerin und Einwohner im Landkreis Harburg durch Pendlerbewegungen
  • Kreisfreie Stadt Braunschweig mit höchstem Anstieg im Vergleich zum Jahr 2022

HANNOVER. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ist in Niedersachsen 2023 im Zehnjahresvergleich (nicht preisbereinigt) deutlich gestiegen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, erhöhte sich das verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner von durchschnittlich rund 20.300 Euro im Jahr 2013 auf gut 28.000 Euro im Jahr 2023. Das entspricht einem Zuwachs von 38,1%. Gegenüber 2022 lag der Zuwachs bei 5,6%.

Alle niedersächsischen Kreise und kreisfreien Städte verzeichneten zwischen 2013 und 2023 einen Anstieg des verfügbaren Einkommens je Einwohnerin und Einwohner. Die Spanne reichte von einer Steigerung von 48,2% im Landkreis Holzminden bis 19,1% in der kreisfreien Stadt Wolfsburg. Gegenüber dem Jahr 2022 stieg das verfügbare Einkommen ebenfalls in allen Kreisen und kreisfreien Städten, darunter in der kreisfreien Stadt Braunschweig am deutlichsten mit 9,3% und im Landkreis Cloppenburg mit 3,8% am geringsten.

Gleichzeitig bestanden weiterhin regionale Unterschiede in den Einkommensniveaus. Zu den Kreisen mit den höchsten verfügbaren Einkommen je Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2023 zählten der Landkreis Harburg mit rund 32.000 Euro, der Landkreis Vechta mit gut 30.600 Euro und der Landkreis Oldenburg mit rund 30.300 Euro. Vergleichsweise niedrigere verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner wiesen 2023, wie auch in den Vorjahren, einige kreisfreie Städte auf. Dazu gehörten unter anderem Wilhelmshaven, Delmenhorst, Emden und Salzgitter mit Werten zwischen rund 22.800 und 24.100 Euro. Das verfügbare Einkommen pro Kopf im Landkreis Harburg war damit um rund 14% höher als im niedersächsischen Durchschnitt, jenes in den kreisfreien Städten Wilhelmshaven und Delmenhorst dagegen um rund 19% niedriger.

Weiterführende Daten zum verfügbaren Einkommen für alle niedersächsischen Kreise und kreisfreien Städte sowie umfassende Zeitreihen zum Bruttoinlandsprodukt, der Bruttowertschöpfung, der Erwerbstätigen und Arbeitnehmerentgelte auf Kreisebene finden Sie auf der Themenseite Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Webseite des LSN.


Methodische Hinweise
Das verfügbare Einkommen berechnet sich nach dem Wohnortprinzip. Damit wird das Einkommen, das Pendlerinnen und Pendler an ihren Arbeitsorten erzielen, in ihren Wohnorten berücksichtigt. Somit ist beispielsweise das hohe verfügbare Pro-Kopf-Einkommen im Landkreis Harburg unter anderem durch die Pendlerbewegungen in die nahe Hansestadt Hamburg erklärbar, in der das Einkommensniveau vergleichsweise höher ist.

Darüber hinaus ist bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu beachten, dass es sich um nominale, also nicht preisbereinigte Werte handelt. Eine Preisbereinigung auf Kreisebene ist derzeit nicht möglich, da regionale Preisindizes unterhalb der Landesebene fehlen.


Hinweise zur Datenbasis
Die hier vorgestellten Ergebnisse beruhen auf Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das LSN angehört. Berechnungsstand: August 2025.

Kontakt:
Rita Skorka, Tel. 0511 9898-3149
vgr@statistik.niedersachsen.de


Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 290 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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