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Asylbewerberleistungen: Fast 60 % mehr Leistungsberechtigte in Niedersachsen 2014

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 8. Juli 2015
Nummer 43/15



HANNOVER. Zum Jahresende 2014 bezogen 36 591 Personen in Niedersachsen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das entspricht einem Plus von 58 % zum Vorjahr. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, lagen die Bruttoausgaben für Leistungen an die Leistungsbezieherinnen und -bezieher bei 228 Millionen Euro und hatten sich somit um 56 % gegenüber dem Jahr 2013 erhöht.

Im Jahr 2014 waren 61 % der Empfänger männlich und 39 % weiblich. Das Durchschnittsalter lag bei 25,1 Jahren. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre betrug 33,2 %. Lediglich 1,6 % der Leistungsempfängerinnen und –empfänger gehörten der Altersgruppe 65 Jahre und älter an.

Die größte Gruppe mit fast 46 % aller Leitungsberechtigten kam aus Europa, rund 33 % kamen aus Asien, gut 17 % aus Afrika und bei fast 4% war die Herkunft ungeklärt beziehungsweise sie galten als staatenlos. Von den Leistungsberechtigten aus Europa stammten mehr als zwei Drittel aus dem ehemaligen Jugoslawien, gefolgt von Personen aus der Russischen Föderation. Von den 12 000 Leistungsberechtigten aus Asien kam fast die Hälfte aus Syrien und dem Irak.

Den prozentual stärksten Zuwachs bezogen auf Asien verzeichnete die Zahl der Leistungsberechtigten aus Syrien, bezogen auf Afrika die Zahl der Leistungsberechtigten aus Eritrea.

Die Regelleistungen in den ersten 48 Monaten des Leistungsbezugs umfassen Grundleistungen nach § 3 AsylbLG in Form von Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Diese Leistungen werden vorrangig in Form von Sachleistungen und Wertgutscheinen bereitgestellt. Der zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse ebenfalls gewährte monatliche Geldbetrag wird seit 2013 immer mehr an Stelle der Wertgutscheine gewählt. Eine Person kann mehrere Leistungsformen in Anspruch nehmen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 29 577 Geldleistungen, 20 218 Sachleistungen und 2 800 Wertgutscheine gewährt.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können den Leistungsberechtigten gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen auch erhöhte Leistungen als „Hilfe zum Lebensunterhalt“ entsprechend dem SGB XII gewährt werden. Ende 2014 erhielten 32 458 Personen (88,7 %) Grundleistungen und 4 133 Personen (11,3 %) Hilfe zum Lebensunterhalt.

Am Jahresende 2014 bekamen außerdem 19 092 Personen besondere Leistungen nach dem AsylbLG. Im Fall der besonderen Leistungen handelt es sich um Geld- und Sachleistungen, die nur in besonderen Bedarfssituationen wie beispielsweise Krankheit, Schwangerschaft und bei Geburt beziehungsweise für sonstige Leistungen bewilligt werden.

Die Bruttoausgaben für Asylbewerberleistungen beliefen sich im Jahr 2014 auf 228 Millionen Euro. Nach Abzug der Einnahmen von knapp 4 Millionen Euro verblieben Nettoausgaben in Höhe von 224 Millionen Euro. Dies bedeutete Mehrausgaben in Höhe von 80,9 Millionen Euro (+56,6 %) gegenüber 2013. Rund 214,4 Millionen Euro (95,7 %) der Nettoausgaben wurden durch örtliche Träger und 9,5 Millionen Euro (4,3 %) durch den überörtlichen Träger aufgewendet. Die Nettoausgaben pro Kopf der Bevölkerung stiegen von 18,39 Euro im Jahr 2013 auf 28,74 Euro im Jahr 2014.

Die beiden größten Gruppen bezüglich des aufenthaltsrechtlichen Status bildeten Ende 2014 die Leistungsbezieher mit einer Aufenthaltsgestattung (61,9 %) und die geduldeten Asylbewerberinnen und Asylbewerber (22,9 %). Familienangehörige (5,9 %), zur Ausreise verpflichtete Personen (5,9 %) und Bewerberinnen und Bewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (3,1 %) folgten als kleinere Gruppen.


Kostenfreier Download:

Eine Tabelle und eine Graphik mit detaillierten Informationen



Weitere Angaben finden Sie in der Online-Datenbank im Internet unter http://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/, 260 - Asylbewerberleistungsstatistiken.


Weitere Auskünfte geben:
Harald Mann, Tel. 0511 9898-2216
Hanna Köhler, Tel. 0511 9898-2242



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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