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Ausgaben für Sozialhilfe nach SGB XII stiegen 2013 um fast 5 %

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 26. August 2014
Nummer 63/14



HANNOVER. Im Jahr 2013 wurden von den niedersächsischen Sozialhilfeträgern 2,9 Milliarden Euro brutto für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 209 Millionen Euro betrugen die Nettoausgaben rund 2,7 Milliarden Euro. Zu den Einnahmen zählen Kostenbeiträge, Kostenersatz und Leistungen von Sozialleistungsträgern wie Altersrente oder Rückzahlungen. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) stiegen die Nettoausgaben um 124,3 Millionen Euro (+4,8 %) im Vergleich zu 2012. Rein rechnerisch wurden 345,70 Euro je Einwohnerin und Einwohner im Jahr 2013 (2012: 330 Euro) für Sozialhilfe gemäß SGB XII ausgegeben.

Regional gab es erhebliche Unterschiede bei den örtlichen Trägern. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben verzeichnete die Landeshauptstadt Hannover mit 307 Euro (2012: 296 Euro), die niedrigsten der Landkreis Osterholz mit 92 Euro (2012: 83 Euro). Die kreisfreien Städte waren je Einwohnerin und Einwohner (187 Euro) stärker belastet als die Landkreise (146 Euro).

Auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfiel mit 1,63 Milliarden Euro der größte Teil der Sozialausgaben nach SGB XII. Obwohl diese Nettoausgaben um 67,7 Millionen (+4,3 %) anstiegen, lag ihr Anteil an den Gesamtausgaben, wie im Vorjahr, bei knapp 61%.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöhten sich um 37,6 Millionen Euro (+7,5 %) auf 538,4 Millionen Euro. Ihr Anteil blieb mit 20 % an den gesamten Sozialhilfeausgaben im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2013 insgesamt 269,6 Millionen Euro aus, 8,4 Millionen Euro beziehungsweise 3,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Der Anteil an den Nettoausgaben nach SGB XII betrug unverändert gut 10 %.

Die Nettoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt betrugen 131,1 Millionen Euro, 8,9 Millionen Euro (+7,3 %) mehr als 2012. Das entsprach einem Anteil von 4,9 % an den gesamten Sozialhilfeausgaben.

Auf den überörtlichen Träger, das Land Niedersachsen, entfielen im Jahr 2013, 56,3 % der Leistungen (1,51 Milliarden Euro; +3,3 % im Vergleich zum Vorjahr). Da der überörtliche Träger hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig ist, wurden allein 1,29 Milliarden Euro (85,4 %) für diese Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII (+3,4 %) ausgegeben, fast ausschließlich (99,9 %) für Personen innerhalb von Einrichtungen.

Bei den örtlichen Trägern, den kreisfreien Städten und Landkreisen, verblieben im Jahr 2013 43,7 % der Leistungen (1,18 Milliarden Euro; +76,1 Millionen Euro bzw. +6,9 % im Vergleich zum Vorjahr). Von der Zunahme entfielen 46 % (35 Millionen Euro) auf die Grundsicherung und knapp 33 % (25,1 Millionen Euro) auf die Eingliederungshilfe. Der Anstieg für diese beiden Hilfearten betrug +8,5 % beziehungsweise +7,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnete die Statistische Region Weser-Ems mit 7,9 %, den niedrigsten die Statistische Region Braunschweig mit 6,4 %. Die Ausgabensteigerungen der Statistischen Regionen Hannover und Lüneburg lagen bei 6,5 beziehungsweise 7,0 %.

Im Statistischen Monatsheft Niedersachsen 8/2014 sind ab Seite 426 mehrere Tabellen zur Sozialhilfe 2013 zu finden.


Ansprechpartner/-in:

Herbert Krüger, Tel. 0511 9898-2216,
Dr. Ortrud Moshake, Tel. 0511 9898-2213



Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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