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Fast 11.000 Gefährdungseinschätzungen bei Kindern und Jugendlichen 2017

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 14. November 2018
Nummer 110/18


HANNOVER. Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2017 insgesamt 10.987 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohles, sogenannte Gefährdungseinschätzungen, durchgeführt. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von 7,5% gegenüber dem Vorjahr (2016: 10.220 Verfahren). Insgesamt waren im Jahr 2017 mit 53,2% (5.846) der Verfahren mehr Jungen als Mädchen (46,8%, 5.141 Verfahren) betroffen.

1.517 (13,8%) Verfahren wurden als „akute Kindeswohlgefährdung“ bewertet. Die Zahl dieser Verfahren stieg um 18,2% gegenüber 2016 (1.283 Verfahren, 12,6%). Als häufigster Grund wurde in 872 Fällen Vernachlässigung angegeben. Anzeichen für körperliche Misshandlungen gab es in 481 Fällen, Anzeichen für psychische Misshandlungen in 466 Fällen und Anzeichen für sexueller Gewalt in 91 Fällen.

In 1.473 Verfahren (13,4%) konnte im Jahr 2017 eine Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden, es lag eine „latente Kindeswohlgefährdung“ vor. Die beiden häufigsten Gründe dafür waren Anzeichen für Vernachlässigung (893 Fälle) und Hinweise auf psychische Misshandlungen (399 Fälle).

Bei 4.079 Verfahren (37,1%) wurde keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt. In 3.918 Fällen (35,7%) haben die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber weitergehenden Hilfebedarf in den Familien angeordnet.

In den Fällen, in denen eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen wurde, waren beinahe ein Viertel der Kinder (2.547 Kinder) noch keine drei Jahre alt, von ihnen hatten 941 Kinder (8,6%) das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. 2.047 Kinder (18,6%) im Kindergartenalter von drei bis fünf Jahren waren betroffen ebenso 2.599 Kinder (23,7%) im Grundschulalter zwischen sechs und neun Jahren. Ein Fünftel der Kinder (2.233 Kinder) gehörte zur Altersgruppe 10 bis 13 Jahre, 14,2% waren Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.

In Niedersachsen gab es damit im Jahr 2017 durchschnittlich 14 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In der Stadt Oldenburg wurden mit 32 Fällen je 10.000 Einwohner/-innen die meisten Verfahren innerhalb Niedersachsens registriert, gefolgt von dem Landkreis Osterholz mit 27 Verfahren je 10.000 Einwohner/-innen. Die wenigsten Verfahren zur Einschätzungen von Kindeswohlgefährdungen mit jeweils 2 Verfahren je 10.000 Einwohner/-innen wurden in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden durchgeführt.


2 Tabellen mit detaillierten Informationen



Methodische Hinweise: Eine Gefährdungseinschätzung wird auf Basis des § 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ – vorgenommen. Ein solches Verfahren wird in Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte durchgeführt, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits vorliegt oder droht.


Kontakt:
Kerstin Wendler, Tel: 0511 9898-2242
Annabell Friedrich, Tel: 0511 9898-2228

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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