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Grundsteuern tragen mit 5,8% zu den kommunalen Einzahlungen bei

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen


Datum: 12. April 2018

Nummer 31/18



HANNOVER. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung der Grundsteuerbemessung für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer stellt für die Städte und Gemeinden in Deutschland jedoch eine wichtige und stetige Steuerquelle dar.

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, belief sich das Grundsteueraufkommen in Niedersachsen 2017 auf 1.415 Millionen Euro. Davon entfielen auf die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke 1.344 Millionen Euro. Je Einwohnerin und Einwohner entspricht dies 169 Euro. Damit betrug der Anteil der Grundsteuer B an den kommunalen (bereinigten) Einzahlungen 5,5%.

Da sich die Flächen in den Gemeinden naturgemäß kaum ändern, bilden die Grundsteuern eine stetige Einnahmequelle. Dennoch wuchs das Aufkommen der Grundsteuer B im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,1% und gegenüber dem Jahr 2007 sogar um 27,2%. Die Steigerungen ergaben sich in erster Linie durch Hebesatzänderungen, aber auch durch eine Erhöhung der Einheitswerte infolge neuer Bebauung. Die höchsten pro-Kopf Einnahmen aus der Grundsteuer B erzielten 2017 Baltrum (623 Euro), Spiekeroog (341 Euro) und das Nordseebad Wangerooge (330 Euro). Die geringsten pro-Kopf Einnahmen aus der Grundsteuer B verbuchten Osterheide (26 Euro) und Freistatt (53 Euro).

Die Höhe der Grundsteuerschuld wird mit einem von der Gemeinde festzulegenden Hebesatz berechnet. Im Jahr 2017 belief sich der durchschnittliche Hebesatz aller niedersächsischen Städte und Gemeinden auf 427%. In Baltrum, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Laatzen, der Stadt Wilhelmshaven und der Stadt Hitzacker kam der höchste Hebesatz von 600% zur Anwendung. Die geringsten Hebesätze wiesen Gorleben mit 200% und Börger mit 270% aus.


Download:
Tabelle mit den Hebesätzen und Aufkommen der Grundsteuern von den Städten und Gemeinden in Niedersachsen


Kontakt:
Sascha Ebigt, Tel. 0511 9898-3253


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