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Über 42 000 Menschen in Niedersachsen waren 2015 auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 18.08.2016
Nummer 73/16



HANNOVER. Zum Jahresende 2015 bezogen in Niedersachsen 42 201 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 2,4 % zum Vorjahr (2014: 41 228 Empfängerinnen und Empfänger). Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Über zwei Drittel der Leistungsberechtigten (29 865 Personen) erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung, wie zum Beispiel in einem Wohn- oder Pflegeheim. Dieser Personenkreis war mit durchschnittlich 52,2 Jahren deutlich älter als der außerhalb von Einrichtungen (41,0 Jahre). Insgesamt betrug das Durchschnittsalter aller Leistungsbeziehenden 48,9 Jahre.

In Niedersachsen kamen 54 Leistungsberechtigte nach dem 3. Kapitel SGB XII auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. In der Stadt Wilhelmshaven waren es bezogen auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner 102 Personen; insgesamt 775 Leistungsberechtigte. In Osnabrück (Stadt) erhielten 1 096 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt; dies entspricht 70 Personen auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Vergleichsweise wenige Leistungsberechtigte – 21 Leistungsbeziehende auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner – wurden für Osterholz verzeichnet. Dies entsprach insgesamt 232 Personen. In den Landkreisen Vechta (412 Personen) und Cloppenburg (489 Personen) kamen auf 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner je 31 Leistungsberechtigte nach dem 3. Kapitel SGB XII.



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