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Wohnungsbau in Niedersachsen stark wie lange nicht: 2020 wurden 30.272 Wohnungen fertiggestellt

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 049 vom 14.05.2021



HANNOVER. Die Bauwirtschaft hat im Jahr 2020 in Niedersachsen insgesamt 30.272 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, waren das 6,8% mehr als im Jahr 2019. Dies ist die höchste Zahl von Wohnungsfertigstellungen in den vergangenen zehn Jahren. Der Wohnungsbau unterliegt starken konjunkturellen Schwankungen und ist vor allem nachfrageorientiert. Der Spitzenwert von 29.300 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2016 wurde damit um 3,3% übertroffen.

Von allen im Jahr 2020 fertiggestellten Wohnungen befanden sich ca. 92% (27.852) in neu errichteten Wohngebäuden. Im Vergleich zu 2019 bedeutete dies einen Anstieg um 8,3%. Weitere 2.014 Wohnungen wurden durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden erstellt, 14% weniger als 2019. Zusätzlich entstanden 406 Wohnungen durch Neubau oder Umbau von Nichtwohngebäuden, zum Beispiel durch den Umbau von Büro- oder Betriebsgebäuden. Das waren insgesamt 35,8% mehr als im Jahr 2019.

Von den im Jahr 2020 neu erbauten Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden entfielen 42% (11.681) auf Einfamilienhäuser. Im Vergleich zum Jahr 2019 entsprach dies einem Plus von 3,8%. Weitere 10% der Wohnungen (2.800) befanden sich in neuen Zweifamilienhäusern, 7,9% mehr als im Vorjahr. Der Geschosswohnungsbau, dazu zählen Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen, stellte knapp 48% (13.317) aller neuen Wohnungen. Im Vergleich zu 2019 wuchs die Zahl der neuen Geschosswohnungen mit 13,6% am stärksten an.


Bei nahezu unveränderter durchschnittlicher Wohnfläche von knapp 80 m² lagen die veranschlagten Baukosten je neu gebauter Geschosswohnung bei durchschnittlich knapp 117.000 Euro. Im Vergleich zu 2019 entsprach dies einem Anstieg um 3%.


Tabelle: Excel-Format Pdf-Format
(Datei ist nicht barrierefrei)



Methodische Hinweise:

Nichtwohngebäude: Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Betriebsgebäude und Büro- und Verwaltungsgebäude.

Baukosten: Veranschlagte Baukosten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, nur Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276.


Kontakt:
Yvonne Villwock, Tel. 0511 9898-3333
Dr. Anna Holtsch, Tel. 0511 9898-1524

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Telefon: 0511 9898-1125
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