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Zahl der Insolvenzen sank im ersten Halbjahr 2017

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 21. August 2017
Nummer 62/17

HANNOVER. Im ersten Halbjahr 2017 wurden insgesamt 7.399 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem der 33 niedersächsischen Insolvenzgerichte gestellt. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) waren dies 531 Fälle weniger (-6,7%) als im Vorjahreszeitraum.


Die 7.399 Insolvenzverfahren untergliedern sich wie folgt in die unterschiedlichen Schuldnerarten: 928 Unternehmen, 5.153 Verbraucherinnen und Verbraucher, 1.185 ehemals selbstständig Tätige, 105 Nachlassinsolvenzverfahren sowie 28 Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, die als Gesellschafterinnen und Gesellschafter tätig waren. Bei allen Schuldnerarten wurde ein Rückgang der Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet. Einen Anstieg gab es lediglich bei den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen, die als Gesellschafterinnen oder Gesellschafter agierten.

Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen lag im ersten Halbjahr 2017 bei 5.153 Verfahren. Dies waren 7,5% weniger als im Vorjahreszeitraum, in dem 5.572 insolvente Verbraucherinnen und Verbraucher gezählt wurden. Gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden voraussichtliche Forderungen in Höhe von 181 Millionen Euro gestellt. Die Pro-Kopf-Schuldenlast betrug damit 35.158 Euro.

Bei den Unternehmensinsolvenzen gab es einen Rückgang von 2,9%. Insgesamt 928 Anträge auf Insolvenzeröffnung wurden von niedersächsischen Unternehmen im ersten Halbjahr 2017 gestellt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs waren es 956 Fälle. Die 928 insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt der Beantragung des Insolvenzverfahrens insgesamt 4.207 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber diesen Unternehmen summierten sich auf rund 1,4 Milliarden Euro.

Kontakt:
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Herr Herrmann, 0511 9898-4698

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