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Vorab-Information externer Stellen über statistische Ergebnisse

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Stapel Zeitungen. Bildrechte: ©BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Nach dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken besteht für die statistischen Stellen der Grundsatz der Unparteilichkeit und Objektivität (Grundsatz 6). Danach muss allen Nutzenden ein gleichzeitiger und gleichberechtigter Zugang zu den statistischen Daten ermöglicht werden. Für diese Regelung gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, sofern diese transparent dargestellt werden.

Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesbehörden, die aufgrund der Veröffentlichungen des LSN mit Medienanfragen rechnen müssen.

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und macht die Nutzenden, denen Daten vorab zur Verfügung gestellt werden, öffentlich bekannt.

Die Pressestellen der Niedersächsischen Staatskanzlei (Stk) und nachfolgend genannter Ministerien des Landes Niedersachsen erhalten den Inhalt der Pressemitteilungen des LSN und damit verbundene Datentabellen und Abbildungen in der Regel einen Tag vor der Veröffentlichung mit Angabe einer Sperrfrist zugesandt:

Ministerium für Inneres und Sport (MI)

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

Finanzministerium (MF)

Kultusministerium (MK)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)

Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)

Justizministerium (MJ)

Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)

Kontakt:

Pressestelle des LSN

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