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Sterbefälle in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Piktogramm eines Grabsteins symbolisiert die Sterbefälle in Niedersachsen. Bildrechte: LSN

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erfasst alle Sterbefälle, die im Land Niedersachsen registriert wurden. Sterbefälle aus dem Ausland werden berücksichtigt, wenn die/der Verstorbene ihren/seinen Wohnsitz in Niedersachsen hatte und der Sterbefall vom zuständigen Standesamt der Wohngemeinde des Verstorbenen nachträglich beurkundet wurde.

Die Statistik der Sterbefälle liefert Angaben zu den Merkmalen der Verstorbenen und zeigt die Entwicklung der Sterbefälle in Niedersachsen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr.

Welche Gesetzlichkeiten bilden die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Sterbedaten?

Folgende Rechtsgrundlagen sind für die Statistik der Sterbefälle von Bedeutung:

  • das Bevölkerungsstatistikgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist,
  • das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist sowie
  • die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 14 Nummer 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist.

Was wird in der Statistik der Sterbefälle in Niedersachsen erfasst?

Nach § 2 Abs. 5 des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BevStatG) werden die folgenden Merkmale erfasst:

  • Sterbetag und Standesamt, das den Sterbefall registriert hat,
  • Tag, Ort und Staat der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort,
  • Tag der Geburt des hinterbliebenen Ehegatten oder des hinterbliebenen Lebenspartners oder der hinterbliebenen Lebenspartnerin,
  • bei Kindern, die innerhalb der ersten 24 Lebensstunden starben: Lebensdauer in Stunden.

Das Alter der/des Verstorbenen wird tagesgenau auf Basis der Angaben zum Geburts- und Sterbedatum berechnet.

Woher kommen die Daten?

Die Statistik der Sterbefälle ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die niedersächsischen Standesämter. Die Standesbeamtinnen und -beamte senden Erhebungsunterlagen für die Sterbefälle mittels eines elektronischen Meldeverfahrens an das LSN. Sie melden die Sterbefälle, die sich in ihrem Standesamtsbezirk ereignet haben und die Personenstandsfälle, die beurkundet wurden. Mehr zu den methodischen Hinweisen lesen Sie auf dieser Seite.

Wie oft wird die Sterbefallstatistik in Niedersachsen durchgeführt?

Bei den monatlichen veröffentlichten Schnellmeldungen handelt es sich immer um vorläufige Zahlen. Diese übermittelt das LSN als vorläufiges Landesergebnis an das Statistische Bundesamt, das aus den Daten aller Länder ein vorläufiges Ergebnis für Deutschland berechnet.

Nach verschiedenen Auswertungsmerkmalen veröffentlicht das LSN Jahresergebnisse für Niedersachsen als endgültige Daten des gesamten Berichtsjahres.

Wo liegen die Grenzen der Statistik der Sterbefälle in Niedersachsen?

Die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Meldungen wird monatlich im LSN überprüft. Bei der Aufbereitung der übermittelten Daten werden umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Eventuelle Unstimmigkeiten werden durch Rückfragen im jeweiligen Standesamt geklärt und korrigiert.

Die Ergebnisse der Statistik der Sterbefälle besitzen somit eine hohe Genauigkeit. Sterben allerdings Personen im Ausland, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen hatten, kann es zu einer Untererfassung kommen, weil vermutlich nicht alle Fälle nachbeurkundet werden.

Wozu dient die Statistik und wer nutzt sie?

Die Sterbefallstatistik liefert demografische Basisinformationen zur Beurteilung des Sterblichkeitsverhältnisse und der Lebenserwartung der Bevölkerung im Land Niedersachsen. Darüber hinaus stellt sie Angaben zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung bereit. Sie dient zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und als Grundlage für sozialpolitische Untersuchungen und Entscheidungen.

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