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Allgemein bildende Schulen in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Schulstatistik ermittelt Daten

  • zur Anzahl der Schulen,
  • zu Klassen,
  • zu Schülerinnen und Schülern,
  • zu Absolventinnen und Absolventen,
  • zu Abgängerinnen und Abgängern sowie
  • zu den Lehrkräften in Niedersachsen.

Zur Interpretation der statistischen Daten ist die Kenntnis über die Bedeutung der verwendeten Begriffe erforderlich. Diese erhalten Sie im Internetangebot des Niedersächsischen Kultusministeriums und im Definitionenkatalog zur Schulstatistik der Kultusministerkonferenz. Die verschiedenen Schulformen, die zu den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zählen, werden im Folgenden erläutert:

Grundschule

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Sie schließt an den Erziehungs- und Bildungsauftrag für Tageseinrichtungen für Kinder an und führt systematisch zu den spezifischen Formen des Lernens in den Fächern der Grundschule. Die Grundschulen vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten: Die Schülerinnen und Schüler eignen sich insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten an und finden Zugänge zu den Perspektiven in den Gesellschafts- und Naturwissenschaften.

Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9. An ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden, der Besuch dieser Klassenstufe ist allerdings freiwillig. Hauptschulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle Berufsorientierung als Grundlage für eine praktische Berufsausbildung und bereiten in der Regel auf den Besuch der Berufsschule vor. Je nach Abschluss können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, können aber durch den Erwerb weiterführender Bildungsabschlüsse ebenfalls Zugang zu studienbezogenen Bildungswegen erlangen.

Realschule

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung sowie eine allgemeine Berufsorientierung. Sie bewirkt durch ein erweitertes Angebot an Fächern bei den Schülerinnen und Schülern zunehmend Verständnis für lebensnahe Sachverhalte. Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte (Profile) Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Nach Maßgabe der Abschlüsse ist es den Schülerinnen und Schülern möglich ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortsetzen.

Oberschule

Die Oberschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und kann entweder mit oder ohne gymnasiales Angebot geführt werden. Sofern eine Oberschule ein gymnasiales Angebot umfasst, soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler an einer niedersächsischen Oberschule sollen ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie selbständiges Lernen stärken. Auch hier ist es den Schülerinnen und Schülern möglich, je nach Abschluss, ihren Bildungsweg entweder berufs- oder studienbezogen fortsetzen zu können.

Gymnasium

Das Gymnasium umfasst – nach der Rückkehr zu G9 an den Schulen in Niedersachsen – wieder die Schuljahrgänge 5 bis 13. Der letzte Jahrgang nach G 8 (Abitur nach 12 Schuljahren) hat 2019 die Abiturprüfungen abgelegt. Der erste Abiturjahrgang nach wieder 13 Schuljahren legte diese im Jahr 2021 ab. Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung und stärkt das selbständige Lernen. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt die Schülerinnen und Schüler zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Gegliedert ist diese Oberstufe in eine 1-jährige Einführungsphase und eine 2-jährige Qualifikationsphase. Unterrichtet wird in der Einführungsphase im Klassenverband, in der Qualifikationsphase dann themenbezogen. Für statistische Bundeszwecke und Ländervergleiche gibt es die Einführungsphase „E“ und die Qualifikationsphasen „Q1“ und „Q2“, diese werden grundsätzlich in der gymnasialen Oberstufe und damit im Sekundarbereich II nachgewiesen.

Gesamtschule

Die Arbeit in den Gesamtschulen verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen eine gemeinsame Lernerfahrung zu vermitteln und sie durch differenzierenden Unterricht individuell zu fördern. In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium „gemeinsam“ als aufeinander bezogene und verbundene Schulzweige zusammengeführt. Hier werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Beide Formen sind aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 möglich.

Förderschule

Förderschulen haben in der Regel den gleichen Bildungsauftrag wie die übrigen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen. Sie dienen jedoch verstärkt der Förderung und Betreuung körperlich, geistig und emotional benachteiligter sowie sozial gefährdeter Kinder, die nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg in allgemein bildenden Schulen unterrichtet werden können. Zu den Förderschulen zählen u. a. auch alle übrigen selbständigen Realförderschulen und Gymnasialförderschulen. Gleichfalls werden dieser Schulform alle Zweige und Klassen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung zugeordnet, die aus schulorganisatorischen Gründen mit Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschulen sowie Gymnasien verbunden sind.

Freie Waldorfschule

Freie Waldorfschulen (1. bis 10. Klassenstufe und 11. bis 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe) sind private Ersatzschulen mit besonderer pädagogischer Prägung, die die Klassen 1 bis 12 von Grund-, Haupt- und teilweise auch Förderschulen sowie Höheren Schulen als einheitlichen Bildungsgang führen.

Kolleg und Abendgymnasium

Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19. Lebensjahr vollendet, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden. Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben.

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