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Statistik der Arbeitsgerichte in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Konzept der Datengewinnung

Die Datenerhebung für die Statistik der Arbeitsgerichte erfolgt in der Regel elektronisch aus den Geschäftsstellenautomationsprogrammen der niedersächsischen Arbeitsgerichte. Diese Programme werden im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Justizverwaltung gepflegt. Die ArbG-Statistik ist somit eine Sekundärerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten.

Bei der Statistik der Arbeitsgerichte handelt es sich um eine Vollerhebung. Informationen zur Statistik der Arbeitsgerichte finden Sie auch im ausführlichen Artikel.

Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung

Der Geschäftsanfall (Anzahl der neuen Verfahren) bei den Arbeitsgerichten in Niedersachsen wird in den Geschäftsstellen der Gerichte über sogenannte Monatserhebungen erfasst. Im Wesentlichen handelt es sich um die Erfassung der Differenz aus Anfangs- und Endbestand im jeweiligen Berichtszeitraum für die einzelnen Geschäftsarten. Dazu zählen zum Beispiel Urteilsverfahren, Beschlussverfahren und der sonstige Geschäftsanfall wie Mahnverfahren, Amts- und Rechtshilfeersuchen, Klagen auf Aufhebung von Schiedssprüchen oder Kostensachen.

Darüber hinaus werden für die Klagen und die Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz sowie für die Berufungen und die Beschwerden vor den niedersächsischen Landesarbeitsgerichten nach Verfahrenseingang bei Gericht Datensätze angelegt, früher waren es Papierbelege, sogenannte Zählkarten. Nach der Erledigung des Verfahrens in der Instanz werden die für die ArbG-Statistik erforderlichen Angaben aus der Vorgangsverwaltung automatisiert herausgelesen.

Nach Ende des Berichtszeitraums übermitteln die Arbeitsgerichte die summarischen Monatserhebungen zum Geschäftsanfall sowie die verfahrensbezogenen Angaben zu den erledigten Verfahren in elektronischer Form für die Statistik der Arbeitsgerichte an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Die Datenlieferung erfolgt auf elektronischem Wege, Papierbelege werden nur noch selten übermittelt. Eine Beschreibung des jeweils aktuellen Lieferdatensatzes kann aus der nach EVAS-Nummern gegliederten Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder heruntergeladen werden.

Datenaufbereitung

Grundlage für die Statistik der Arbeitsgerichte sind die vom LSN plausibilisierten Einzeldaten der Gerichte, welche mit IT-Werkzeugen und -Programmen in allen Ländern einheitlich aufbereitet werden. Nach den Vorgaben der Justizministerien der Länder werden die Statistikergebnisse bundeseinheitlich in Tabellen aufbereitet. Das LSN übersendet die Text-Tabellen oder auswertbare Excel-Daten an die niedersächsischen Justizverwaltungen und das Statistische Bundesamt. Zusätzlich werden dem Statistischen Bundesamt plausibilisierte Einzeldaten übermittelt, welche als Grundlage für Sonderauswertungszwecke dienen.

Beantwortungsaufwand

Auskunftspflichtig sind die Geschäftsstellen der niedersächsischen Arbeitsgerichte, aus deren Verwaltungsunterlagen die für die ArbG-Statistik relevanten Daten bereitgestellt werden. Ihre Belastung durch die Datenübersendung an das LSN verringert sich mit steigender Automatisierung der Geschäftsstellen.

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