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Tourismus in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Konzept der Datengewinnung

Die Daten zum Tourismus in Niedersachsen werden im Rahmen einer Online-Befragung erhoben. Auskunftspflichtig sind dabei die Inhaberinnen und Inhaber oder Leiterinnen und Leiter der Beherbergungsbetriebe, deren Anschriften und wichtigsten Betriebsmerkmale im statistikinternen Unternehmensregister verwaltet werden. Die Monatserhebung im Tourismus ist keine Stichprobenerhebung, sondern eine Vollerhebung aller Beherbergungsbetriebe oberhalb einer Abschneidegrenze von 10 und mehr Schlafgelegenheiten bzw. Stellplätzen.

Vorbereitung und Durchführung der Erhebung

Seit 2014 besteht für die Tourismusstatistik eine Online-Meldepflicht. Die Auskunftgebenden können dazu die Internet-Fragebogen (IDEV) oder alternativ die technische Schnittstelle zum Buchungssystem ihres Beherbergungsbetriebes (eSTATISTIK.core) verwenden. Nur in besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) eine Meldung auf einem Papierfragebogen zulässig. Die Erhebungsverfahren und -unterlagen werden regelmäßig in der Statistik evaluiert und verbessert. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Aus den Ergebnissen der Landesämter stellt das Statistische Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen.

Datenaufbereitung

Mit einem sogenannten Imputationsverfahren werden für alle Erhebungseinheiten, die bis zu einem festgelegten Zeitpunkt noch keine Meldung abgegeben haben, Antwortausfälle, (Imputationswerte) ermittelt und ergänzt. Dafür werden die Werte vergleichbarer Einheiten, die Angaben geliefert haben, sowie vorhandene, ältere Angaben des jeweiligen Betriebs genutzt. Nachträglich eingehende Betriebsmeldungen ersetzen später innerhalb des laufenden Kalenderjahres ursprünglich imputierte Angaben.

Außerdem werden unplausible Angaben durch Imputationen ersetzt und in Ausnahmefällen werden auch manuelle Korrekturen durchgeführt, welche auf Grundlage von Rückfragen bei den Beherbergungsbetrieben erfolgen. Merkmalsausfälle sind durch das Fragebogen-Design ausgeschlossen, dies bedeutet, ein auskunftsgebender Betrieb kann seine Meldung nur dann an das LSN senden, wenn alle geforderten Angaben im Fragebogen eingetragen sind.

Die erhobenen Einzelangaben zum Tourismus in Niedersachsen sind nach dem Bundesstatistikgesetz geheim zu halten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

Datenbereitstellung / Veröffentlichungen

Ein Teil der Monatsergebnisse wird kalender- und saisonbereinigt veröffentlicht. Monatlich werden die erhobenen Daten in einer Pressemitteilung zusammen mit einem Schnellbericht vom LSN veröffentlicht. Außerdem stehen die Daten in der LSN-Online-Datenbank zur Verfügung. Ab August 2021 veröffentlicht das LSN die Tourismusdaten zusätzlich über das Tourismus-Dashboard.

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