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Bundestagswahlen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Im Hintergrund ist eine Niedersachsen-Karte mit Zahlen drauf zu sehen. Im Vordergrund ist eine symbolische Wahlurne, in der ein Stimmzettel mit einem Adler drauf steckt. Bildrechte: LSN

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt werden.

Die Wahlergebnisse werden in einer allgemeinen Wahlstatistik aufbereitet. Diese zeigt die Zahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, Nichtwählerinnen und Nichtwähler, der gültigen und ungültigen Stimmen sowie die Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge.

Die repräsentative Wahlstatistik hingegen untersucht das Wahlverhalten, also die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen. Sie liefert Informationen dazu, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie gestimmt haben. Weiterhin zeigt sie, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Eine Übersicht der Rechtsgrundlagen und Erläuterungen sowie Definitionen zur Bundestagswahl in Form eines Wahl-Lexikons finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin. Dort erhalten Sie auch Informationen zur Parteiengründung und eine Übersicht der in Deutschland aktiven Parteien.

Welche Daten werden zur Bundestagswahl in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Grundgesamtheit in der Wahlstatistik sind alle Personen in Niedersachsen, die gemäß § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) am Tag der Wahl wahlberechtigt sind. Das sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weiterhin zählen bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe § 12 Absatz 2 BWG) im Ausland wohnhafte Deutsche dazu, sofern sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Die Erhebungsmerkmale umfassen:

  • Bundestagswahlkreis,
  • Statistische Gemeindeziffer gemäß amtlichem Gemeindeverzeichnis,
  • Art des Wahlbezirks (allgemeiner Wahlbezirk, Briefwahlbezirk, Sonderwahlbezirk),
  • Wahlberechtigte,
  • Wahlberechtigte ohne Wahlscheinvermerk,
  • Wahlberechtigte mit Wahlscheinvermerk,
  • Wahlberechtigte nach § 25 Abs. 2 BWO,
  • Wählerinnen und Wähler,
  • Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein,
  • ungültige Erst- und Zweitstimmen,
  • gültige Erst- und Zweitstimmen insgesamt und
  • gültige Erst- und Zweitstimmen nach Wahlvorschlag.

Repräsentative Wahlstatistik

Erhebungsmerkmale für die Feststellung der Beteiligung an der Wahl sind:

  • Wahlberechtigte,
  • Wahlscheinvermerk im Wählerverzeichnis,
  • Beteiligung an der Wahl (Stimmvermerk im Wählerverzeichnis),
  • Geschlecht und
  • Geburtsjahresgruppe.

Erhebungsmerkmale für die Feststellung der Stimmabgaben sind:

  • abgegebene Erst- und Zweitstimme für einen Wahlvorschlag,
  • ungültige Erst- und Zweitstimme,
  • Grund der Ungültigkeit,
  • Geschlecht und
  • Geburtsjahresgruppe.

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke trifft die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Berichtszeitpunkt der Wahlstatistik ist jeweils der Tag der Bundestagswahl. Die Statistik wird zu jeder Bundestagswahl – in der Regel vierjährlich – durchgeführt.

Was wird nicht in den Statistiken zur Bundestagswahl erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Die §§ 3 bis 6 und 8 WStatG konkretisieren Maßnahmen der repräsentativen Wahlstatistik, die eine Sicherstellung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes gewährleisten. Bei der Auswahl der Stichprobenwahlbezirke und der Festlegung der zu erhebenden Geburtsjahresgruppen sind deshalb Mindestgrößen festgelegt. So können keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen gezogen werden.

Da es sich um ein Stichprobenverfahren handelt, stimmen die ermittelten Ergebnisse der Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen methodisch bedingt nicht genau mit den Werten überein, die sich bei einer gleichartigen Totalerhebung ergeben hätten.

Wozu dient die die Statistik zur Bundestagswahl in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Zu den Hauptnutzenden der Wahlstatistik zählen insbesondere der Deutsche Bundestag, die politischen Parteien und die Wahlforschungsinstitute. Darüber hinaus nutzen Universitäten, Wirtschaftsverbände, Interessenvertretungen sowie Medien und interessierte Bürgerinnen und Bürger die Daten der niedersächsischen Bundestagswahlstatistik.

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