LSN-Logo

Die Wohnsitzanalyse in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Person füllt einen Fragebogen aus. Bildrechte: ©Muhammad – stock.adobe.com

Im Jahr 2024 startete die erste Erprobungsphase der neuen Methoden für den Registerzensus, der sogenannte Methodentest Bevölkerung. Dieser ist durch das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) gesetzlich verankert. Er dient der fachlichen Erprobung der Methoden im Bereich Bevölkerung, dem technischen Test neu entwickelter IT-Fachanwendungen und der Abschätzung der zukünftigen Aufwände. Die Anforderung dabei lautet, dass die neue Methode mindestens so gut sein muss wie die bisherige Zensusmethode, aber belastungsärmer und günstiger für die Gesellschaft wird.

Methodik der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes - „Wohnsitzanalyse"

Die neue Methode sieht vor, anhand von Daten aus Vergleichsregistern ein sogenanntes Lebenszeichen für die im Melderegister geführten Personen zu ermitteln. Als Lebenszeichen gilt hierbei jede Art von Verwaltungskontakt mit einem Verwaltungsregister, das zum Vergleich herangezogen wird (Vergleichsregister). Beispiele für Vergleichsregister sind etwa

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • das Ausländerzentralregister und
  • das Kraftfahrt-Bundesamt.

Lässt sich für eine Person kein Lebenszeichen ableiten, fließt dieser Datensatz in die sogenannte Wohnsitzanalyse ein. Für zufällig ausgewählte Klärfälle regelt das RegZensErpG in § 8a Absatz 1 eine elektronische oder schriftliche Befragung zum Hauptwohnsitz am Zensusstichtag, dem 15.05.2022.

Abschluss der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes - „Wohnsitzanalyse“

In Niedersachsen wurden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) im Rahmen der Wohnsitzanalyse zwischen Juni und August 2025 knapp 10.000 Personen angeschrieben und zu ihrem Hauptwohnsitz am Zensusstichtag, dem 15.05.2022 befragt. Die Wohnsitzanalyse ist beendet. Weitere eingehende Rückmeldungen werden nicht mehr verarbeitet.

Wir bedanken uns bei allen Befragten für ihre Kooperation und Mitwirkung. Sollten Sie noch Rückfragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an unseren zentralen Auskunftsdienst.

Statistische Information und Beratung

Zentrale Informationsstelle (ZIS)
Tel. 0511 9898-9898

Mo. – Do. 9:00 – 16:00 Uhr
Fr. und vor Feiertagen 9:00 – 13:00 Uhr

Postanschrift:
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Postfach 910764
30427 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln