Zentrale Informationsstelle (ZIS)
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Im Jahr 2024 startete die erste Erprobungsphase der neuen Methoden für den Registerzensus, der sogenannte Methodentest Bevölkerung. Dieser ist durch das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) gesetzlich verankert. Er dient der fachlichen Erprobung der Methoden im Bereich Bevölkerung, dem technischen Test neu entwickelter IT-Fachanwendungen und der Abschätzung der zukünftigen Aufwände. Die Anforderung dabei lautet, dass die neue Methode mindestens so gut sein muss wie die bisherige Zensusmethode, aber belastungsärmer und günstiger für die Gesellschaft wird.
Die neue Methode sieht vor, anhand von Daten aus Vergleichsregistern ein sogenanntes Lebenszeichen für die im Melderegister geführten Personen zu ermitteln. Als Lebenszeichen gilt hierbei jede Art von Verwaltungskontakt mit einem Verwaltungsregister, das zum Vergleich herangezogen wird (Vergleichsregister). Beispiele für Vergleichsregister sind etwa
Lässt sich für eine Person kein Lebenszeichen ableiten, fließt dieser Datensatz in die sogenannte Wohnsitzanalyse ein. Für zufällig ausgewählte Klärfälle regelt das RegZensErpG in § 8a Absatz 1 eine elektronische oder schriftliche Befragung zum Hauptwohnsitz am Zensusstichtag, dem 15.05.2022.
In Niedersachsen wurden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) im Rahmen der Wohnsitzanalyse zwischen Juni und August 2025 knapp 10.000 Personen angeschrieben und zu ihrem Hauptwohnsitz am Zensusstichtag, dem 15.05.2022 befragt. Die Wohnsitzanalyse ist beendet. Weitere eingehende Rückmeldungen werden nicht mehr verarbeitet.
Wir bedanken uns bei allen Befragten für ihre Kooperation und Mitwirkung. Sollten Sie noch Rückfragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an unseren zentralen Auskunftsdienst.
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