Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Die Wohnsitzanalyse in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Person füllt einen Fragebogen aus. Bildrechte: ©Muhammad – stock.adobe.com

Im Jahr 2024 startete die erste Erprobungsphase der neuen Methoden für den Registerzensus, der sogenannte Methodentest. Dieser ist durch das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) gesetzlich verankert. Er dient der fachlichen Erprobung der Methoden im Bereich Bevölkerung, dem technischen Test neu entwickelter IT-Fachanwendungen und der Abschätzung der zukünftigen Aufwände. Die Anforderung dabei lautet, dass die neue Methode mindestens so gut sein muss wie die bisherige Zensusmethode, aber belastungsärmer und günstiger für die Gesellschaft wird.

Befragung zur Klärung des Wohnsitzes - „Wohnsitzanalyse"

Die neue Methode sieht vor, anhand von Daten aus Vergleichsregistern ein sogenanntes Lebenszeichen für die im Melderegister geführten Personen zu ermitteln. Als Lebenszeichen gilt hierbei jede Art von Verwaltungskontakt mit einem Verwaltungsregister, das zum Vergleich herangezogen wird (Vergleichsregister). Beispiele für Vergleichsregister sind etwa

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • das Ausländerzentralregister und
  • das Kraftfahrt-Bundesamt.

Lässt sich für eine Person kein Lebenszeichen ableiten, fließt dieser Datensatz in die sogenannte Wohnsitzanalyse ein. Für zufällig ausgewählte Klärfälle regelt das RegZensErpG in § 8a Absatz 1 eine elektronische oder schriftliche Befragung zum Hauptwohnsitz am Zensusstichtag, dem 15.05.2022.

Für Niedersachsen sind knapp 10.000 Personen aufgerufen, ab Anfang Juni 2025 auf die Befragung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zu antworten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass alle angeschriebenen Personen Auskunft erteilen müssen, damit die neue Methode aussagekräftig getestet werden kann.

Belastungsarmer Online-First-Ansatz

Durch die Verfolgung des Online-First-Ansatzes bietet das LSN den Befragten die Möglichkeit, belastungsarm und klimafreundlich ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. Durch Scannen des QR-Codes auf dem Anschreiben oder durch Aufruf der Website können Befragte direkt online in nur etwa fünf Minuten antworten. Dies spart Zeit und Ressourcen. Weitere Informationen zum Arbeitsstand des Registerzensus finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln