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Der Registerzensus in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Logo register zensus Bildrechte: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Mit dem Zensus, umgangssprachlich auch als Volkszählung bekannt, wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf dieser soliden Datengrundlage. Beispiele sind der Länderfinanzausgleich oder die Wahlkreiseinteilung bei Wahlen. Damit Politik und Verwaltung faktenbasiert in die Zukunft planen können, sind daher verlässliche Ergebnisse des Zensus

  • zur Bevölkerung
  • zum Gebäude- und Wohnungsbestand,
  • zur Wohnsituation,
  • zum Zusammenleben in Haushalten und Familien sowie
  • zu Arbeitsmarkt und Bildung wichtig.

Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten bereits jetzt den nächsten Zensus vor. Zukünftig sollen dabei Register und vorhandene Datenbestände noch stärker als bisher zum Einsatz kommen, daher stammt der Name Registerzensus. Dadurch sollen zusätzliche Befragungen reduziert werden, sodass die Bevölkerung entlastet wird. Leitgedanke ist das Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig dieselben Informationen nur noch einmalig angeben müssen. Weitere Informationen sollen dann nur dort abgefragt werden, wo sie nicht bzw. nicht in ausreichender Qualität oder Detailtiefe bereits in der Verwaltung oder Statistik vorliegen.

Methodentest im Modul Bevölkerung

Im Jahr 2024 startete die erste Erprobungsphase der neuen Methoden für den Registerzensus, der sogenannte Methodentest. Dieser ist durch das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) gesetzlich verankert. Der Methodentest dient der fachlichen Erprobung der Methoden im Bereich Bevölkerung, dem technischen Test neu entwickelter IT-Fachanwendungen und der Abschätzung der zukünftigen Aufwände. Ziel ist es, die Qualität der neuen Methode zu evaluieren. Die Anforderung dabei lautet, dass die neue Methode mindestens so gut sein muss wie die bisherige Zensusmethode – unter den Nebenbedingungen, dass der Registerzensus belastungsärmer und günstiger für die Gesellschaft wird. Anfang Juni 2025 startet die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes - die „Wohnsitzanalyse". Zu einem späteren Zeitpunkt sind weitere Methodentests in den Modulen Arbeitsmarkt und Bildung geplant.

Weitere Informationen zum Arbeitsstand des Registerzensus finden Sie auf der Seite des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

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