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Bautätigkeit: Bauen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Baugerüst im Gegenlicht. Bildrechte: ©DanBu.Berlin - stock.adobe.com

Gebäude spielen eine wichtige Rolle in unserem alltäglichen Leben. Gebäude sind gerade in unseren Klimaten wichtig, liefern sie uns doch Schutz vor dem Wetter, schaffen Raum für Wohnen und Arbeit. Gebäude sind bei uns häufig verknüpft mit bestimmten Funktionen zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Produktionsbetriebe und so weiter. Daher ist es für politische Akteure wichtig zu wissen, wie viele Gebäude es im Land oder einer bestimmten Region gibt, wie viele neu entstanden oder umgebaut worden sind und wozu sie genutzt werden sollen.

Diese Informationen liefert die Statistik der Bautätigkeiten in Niedersachsen, die zudem auch Anhaltspunkte zur Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung bzw. der konjunkturellen Lage des Baumarktes bietet. Die Statistik der Bautätigkeit dient entsprechend als Konjunkturindikator für Niedersachsen. Sie liefert insgesamt eine Vielzahl von Informationen, auf deren Basis bestehende Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen festgestellt werden können.

Grundsätzlich ist jede Bauherrin/jeder Bauherr in Niedersachsen für die Bautätigkeitsstatistik berichtspflichtig. Diese Berichtspflicht gilt, wenn er oder sie ein Gebäude bauen oder statisch verändern will und dafür eine Baugenehmigung benötigt oder im Rahmen des vereinfachten Verfahrens eine Bauanzeige stellt. Das bedeutet: Für jedes dieser Verfahren und entsprechend für das jeweilige Gebäude ist ein Erhebungsbogen auszufüllen.

Diese Erhebungsbogen bilden die Basis der Baugenehmigungsstatistik. Aus diesen Baugenehmigungen resultiert nach Meldung der Bezugsfertigkeit die Baufertigstellungsstatistik. Demgegenüber werden die noch nicht begonnenen oder sich noch im Bau befindlichen Vorhaben im Rahmen des Bauüberhangs durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ermittelt. Die Statistik zum Bauüberhang fragt insbesondere auch Informationen über den erreichten Bauzustand ab.

Erfolgt ein Abriss oder Abbruch eines Gebäudes, so wird dies in den Bauabgängen von Hochbauten erfasst – die sogenannte Statistik des Bauabgangs. Aus den Baufertigstellungen sowie den Bauabgängen erfolgt zudem die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes in Niedersachsen, welcher der statistischen Einschätzung von Aussagen zur Wohnungsnot, zum Wohnungsmarkt und zum Wohnungsbau dient.

Die Bautätigkeitsstatistik liefert Informationen über gebäudebezogene Daten im Hochbau. Hierzu zählen u. a.

  • die Zahl der Wohnungen,
  • Rauminhalt,
  • Neubau oder Baumaßnahme an bestehendem Gebäude,
  • Bauart,
  • Haustyp,
  • überwiegend verwendeter Baustoff,
  • vorwiegend genutzte Tragekonstruktion,
  • Art der Beheizung,
  • Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
  • Größe des Bauvorhabens,
  • Anzahl der Wohnungen,
  • Wohn- und Nutzfläche,
  • veranschlagte Kosten usw.

Die Bautätigkeitsstatistik ist – neben der Statistik der Auftragsentwicklung im Bauhauptgewerbe – ein Konjunkturindikator und dient der Beurteilung der Lage von Bauwirtschaft und Wohnungsmarkt in Niedersachsen. Die Ergebnisse können auch in entsprechend tieferer regionaler Gliederung veröffentlicht werden.

Abgefragt werden in der Bautätigkeitsstatistik verschiedene Angaben zum Thema Gebäudebau – in der Statistik auch Hochbau genannt. Erfasst werden dabei neben neu errichteten Gebäuden (Neubauten) grundsätzlich auch Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden (Umbauten).

Folgende bauliche Veränderungen werden statistisch erfasst:

  • Entstehung von neuem Wohnraum oder Nutzraum,
  • Rückbau von Wohnraum oder Nutzraum,
  • bauliche Veränderungen,
  • Veränderung des Verwendungszwecks,
  • Veränderungen durch baupolizeiliche Maßnahmen,
  • Schadensfälle oder Abrisse.

Der Bau eines Einfamilienhauses oder von Reihen- und Mehrfamilienhäusern wird dabei ebenso erhoben wie der Bau einer Schule. Diese Baumaßnahmen werden in der Bautätigkeitsstatistik allerdings nur abgebildet, sofern sie entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig sind. In der Statistik ist das Gebäude die Erhebungseinheit, über welche die Bautätigkeitsstatistik Zahlen erfasst und Aussagen treffen kann. Die Trennung in Wohn- und Nichtwohngebäude ist dabei das wichtigste Unterscheidungskriterium. Weitere Informationen erhalten Sie in den .

Welche Aussagen lassen sich anhand der Daten treffen?

Fertiggestellt wurden im Jahr 2020 in Niedersachsen knapp über 28.000 Wohnungen, so dass eine Wohnfläche von 3,1 Millionen Quadratmetern neu entstanden ist. Dies entspricht der Größe von über 400 Fußballfeldern.

Die durchschnittliche Wohnfläche der im Jahr 2020 fertig gestellten Wohngebäude in Niedersachsen betrug jeweils knapp 212 Quadratmeter. Die veranschlagten Kosten des Bauwerkes betrugen dabei im Schnitt jeweils 313.000 Euro. In Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen entstand je Wohnung eine Wohnfläche von durchschnittlich 79 Quadratmetern.

Dem LSN wurden im Jahr 2020 in Niedersachsen zudem Anträge zum Bau von insgesamt 33.525 Wohnungen mit einer Wohnfläche von mehr als 3,6 Millionen Quadratmeter mitgeteilt.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Die berichtspflichtigen Stellen, dazu gehören unter anderem die kommunalen Bauaufsichtsbehörden und die Bauherrinnen und Bauherren, melden zu einigen Erhebungen teilweise monatlich. Entsprechend können auch die Ergebnisse jährlich beziehungsweise monatlich dargestellt und aktualisiert werden. Zudem veröffentlicht das LSN korrigierte Monatsergebnisse in einem Jahresergebnis.

Was wird nicht in der Bautätigkeitsstatistik erfasst? Wo liegen die Grenzen?

Im Nichtwohnbau werden sogenannte Bagatellbauten – das heißt bis zu einem Volumen von 350 m3 Rauminhalt oder veranschlagte Kosten des Bauwerkes unter 18.000 Euro – nicht erhoben. Auch Unterkünfte, wie zum Beispiel Baracken, Gartenlauben, Wohncontainer, Behelfsheime und dergleichen, die nur für eine begrenzte Dauer errichtet oder von geringem Wohnwert sind, werden nicht zu den Gebäuden gerechnet und damit nicht erfasst. Bei behelfsmäßigen Nichtwohnbauten und freistehenden selbstständigen Konstruktionen wird entsprechend verfahren, sie werden statistisch nicht erhoben.

Wozu dient die Bautätigkeitsstatistik in Niedersachsen?

Die Statistiken der Baugenehmigungen, der Baufertigstellungen, des Bauüberhangs sowie des Bauabgangs liefern Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit in Niedersachsen. Sie sind somit wichtige Indikatoren für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor.

Während die Statistik der Baugenehmigungen insbesondere auch zur kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage auf dem Immobilienmarkt genutzt wird, ermöglichen die Statistiken der Baufertigstellungen, des Bauüberhangs sowie des Bauabgangs eine nähere Beurteilung der Lage auf dem Immobilienmarkt.

Darüber hinaus dienen die Ergebnisse zu den Baufertigstellungen der Fortschreibung des Wohnungsbestandes und stellen Daten zum Beispiel für die Planung der Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit.

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