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Rechtliche Grundlagen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Viele Paragraphen-Zeichen liegen aufeinander. Bildrechte: ©Fabian - stock.adobe.com

Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und alle Bürgerinnen und Bürger brauchen sichere Fakten als Grundlage für Planungen und Entscheidungen. Die amtliche Statistik hat den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten, die diesen Anspruch erfüllen.

Um eine Vergleichbarkeit in Europa zu ermöglichen, wird zunehmend auch für den Bereich der amtlichen Statistik Recht auf europäischer Ebene geschaffen. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009 (auch EU Statistikverordnung genannt) und die Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken stellen auf europäischer Ebene das Pendant zum deutschen Bundesstatistikgesetz dar und legen die grundlegenden Prinzipien und Regeln für die Funktionsweise des Europäischen Statistischen Systems fest.

Die europäische Rechtsetzung schreibt allerdings in der Regel nur vor, welche statistischen Ergebnisse bereitzustellen sind, und überlässt es den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, auf welche Weise die Daten gewonnen werden. Daher ist die Datenerhebung für die meisten europäischen Statistiken in Deutschland nochmals in separaten Bundesgesetzen geregelt. Grundsätzlich erfüllen Bundesstatistiken die europäischen Datenbedarfe.

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