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Arbeitsmarkt in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Das Logo der Agentur für Arbeit auf einer Wand. Bildrechte: ©Björn Wylezich - stock.adobe.com

Eine Arbeit zu haben und somit erwerbstätig zu sein, spielt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle. Die Erwerbstätigkeit sichert den Lebensunterhalt und bildet eine wichtige Grundlage der sozialen Sicherungssysteme. Daneben ist die Zahl der Erwerbslosen der entscheidende Angebotsindikator des Arbeitsmarktes.

In der öffentlichen Wahrnehmung steht meist die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierten Arbeitslosen im Fokus. Zur Darstellung von Entwicklungen und bei internationalen Vergleichen eignet sich die Zahl der Erwerbslosen nach dem Konzept der International Labour Organization (ILO). Mehr Informationen erhalten Sie in den methodischen Hinweisen.

Die Statistik über den Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Niedersachsen erstellt und veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit als Teil der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Statistiken sind durch das zweite und dritte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB III) gelistet. Sie werden dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) monatlich zur Veröffentlichung und Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt.

Welche Daten werden in den Statistiken zum Arbeitsmarkt in Niedersachsen erfasst?

Die Arbeitsmarktberichterstattung, also die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, bietet Informationen für Deutschland und Niedersachsen bis auf Ebene der Kreise und Gemeinden über

  • die Beschäftigungsentwicklung,
  • den Arbeits- und Ausbildungsmarkt,
  • die Arbeitsmarktpolitik und
  • die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung und der Arbeitslosenversicherung.

Orientiert an diesen vier Schwerpunktthemen werden die Statistiken der BA in den folgenden Fachstatistiken weiter spezifiziert:

  • Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden,
  • Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen,
  • Statistik der gemeldeten Ausbildungsstellen und Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen,
  • Förderstatistik einschließlich Statistik der beruflichen Teilhabe,
  • Leistungsstatistiken nach dem SGB III (insbesondere Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld),
  • Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,
  • Beschäftigungsstatistik,
  • Arbeitnehmerüberlassungsstatistik sowie
  • Eingliederungsbilanzen.

In der Statistik zur Arbeitslosigkeit werden Quoten und absolute Zahlen ausgewiesen. Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die registrierten Arbeitslosen zu den zivilen Erwerbspersonen in Beziehung setzt. Neben der Zahl der Arbeitslosen werden auch Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit erhoben und abgebildet. Diese können danach differenziert werden, woher die Arbeitslosen kommen und wohin sie gehen – zum Beispiel in die Erwerbstätigkeit, eine Ausbildung oder Maßnahme, in die Nichterwerbstätigkeit oder Sonstiges.

Die Daten für die Arbeitslosenstatistik werden im Zuge einer Sekundärstatistik aus Verwaltungsprozessdaten gewonnen. Auf Basis der Daten der bei den regionalen Arbeitsagenturen und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also den Jobcentern, registrierten Personen wird eine Vollerhebung durchgeführt.

Wie oft werden die Daten aktualisiert?

Bei der Arbeitslosenstatistik werden monatlich Daten und Strukturen zur registrierten Arbeitslosigkeit in Deutschland und Niedersachsen bis auf Ebene der Kreise und Gemeinden erhoben und veröffentlicht.

Wozu dient die Statistik zum Arbeitsmarkt in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Der gesetzliche Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ist, Statistiken über den Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erstellen und über diese zu berichten. So stellt die amtliche Statistik Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Verwaltung neutrale und objektive Informationen über die soziale und wirtschaftliche Situation des Landes und der Gesellschaft zur Verfügung. Sie ist dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken und seinen Grundsätzen verpflichtet.

Die Statistik beziehungsweise die Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie dem Statistischen Bundesamt, den Statistischen Landesämtern, Statistischen Stellen in den Kommunen, dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der BA (IAB), dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BiBB) oder Verbänden, wie beispielsweise dem Verband der Deutschen Städtestatistiker und der Deutschen Statistischen Gesellschaft.

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