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Arbeitsmarkt in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Statistik über den Arbeitsmarkt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Niedersachsen und Deutschland erstellt und veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Teil der amtlichen Statistik. Die Statistiken sind durch das zweite und dritte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II und SGB III) gelistet. Es sind sogenannte Ressortstatistiken, die unter Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt werden.

Aktuelle Definitionen und Erläuterungen der Statistik sind im Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Bei der Beschreibung der Erwerbstätigkeit ist zwischen dem Konzept nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Konzept der International Labour Organization (ILO), welches sich zur Darstellung von Entwicklungen und bei internationalen Vergleichen eignet, zu unterscheiden. Beiden liegen unterschiedliche Erhebungsmethoden zugrunde:

Die Arbeitslosenzahl aus der Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch wird aus den Geschäftsdaten der Arbeitsagenturen und der Jobcenter gewonnen. Um als ar­beits­los erfasst zu werden, fordert das So­zial­ge­setzbuch eine Meldung bei einer Agen­tur für Arbeit oder einem kommunalen Trä­ger und eine Suche nach einer Be­schäf­tigung, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.

Die Statistik nach dem Konzept der International Labour Organization beruht hingegen auf Stichprobenbefragungen der Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Nach dem Konzept der ILO gilt jede Person zwischen 15 und 74 Jahren als erwerbslos, die im Berichtszeitraum nicht erwerbstätig war, in den vergangenen vier Wochen vor der Befragung jedoch aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Deshalb sind in der ILO-Erwerbsstatistik gegebenenfalls auch Erwerbslose enthalten, die nicht bei den Agenturen für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind.

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