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Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen (Teil IV)

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Taschenrechner vor Hunderteuroscheinen. Bildrechte: ©Gina Sanders - stock.adobe.com

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe weist Ausgaben (Auszahlungen) nach, die aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geleistet werden. Weiterhin erhebt sie die entsprechenden Einnahmen (Einzahlungen). Diese werden zum einen für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII, zum anderen für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfasst.

In Niedersachsen nutzen die Berichtsstellen bei der Datenbereitstellung den verbindlichen niedersächsischen Kontenrahmen. Dabei werden die Daten aus der Finanzrechnung der öffentlichen Haushalte entsprechend der vorgegebenen Produktgruppen/Produkte und Kontenart/Konten zur Statistik gemeldet. Zu melden sind nur die unmittelbaren Auszahlungen oder Einzahlungen für Leistungen an die/den Letztempfänger/-in. Kalkulatorische Kosten, interne Leistungsverrechnungen oder durchlaufende Gelder werden nicht statistisch erfasst.

Als Ergebnis der Statistik erstellt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) jährlich vier Tabellen. Diese enthalten:

  • die Ausgaben und Einnahmen insgesamt nach Leistungsbereichen,
  • die Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII,
  • die Ausgaben und Einnahmen nach Einrichtungsarten und
  • die Ausgaben und Einnahmen nach regionaler Gliederung.

Diese Tabellen können jeweils unterteilt nach der Art des Trägers zur Verfügung gestellt werden. Folgende Trägerarten werden separat ausgewiesen:

  • Jugendämter,
  • Gemeinden ohne Jugendämter,
  • Gemeindeverbände,
  • das Landesjugendamt sowie
  • die oberste Landesjugendbehörde.

Welche Daten werden in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen erfasst?

Die Erhebung gliedert sich in zwei Hauptbereiche:

  1. Ausgaben und Einnahmen für Einzel- und Gruppenhilfen und
    andere Aufgaben nach dem SGB VIII sowie
  2. Ausgaben und Einnahmen für Einrichtungen.

Die Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen, wie zum Beispiel Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und vorläufige Schutzmaßnahmen werden gegliedert nach Hilfeart und Art der Ausgabe erhoben.

Die Ausgaben für Einrichtungen werden getrennt für neun verschiedene Einrichtungsarten erhoben:

  • Einrichtungen der Jugendarbeit,
  • Einrichtungen der Jugendsozialarbeit,
  • Einrichtungen der Familienförderung,
  • Einrichtungen für werdende Mütter und Mütter oder Väter mit Kind(ern),
  • Tageseinrichtungen für Kinder,
    • darunter Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder,
  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen,
  • Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme,
  • Einrichtungen der Mitarbeiterfortbildung und
  • sonstige Einrichtungen.

In der Statistik erfasst das LSN die laufenden Personal- und Sachausgaben, die investiven Ausgaben für Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe sowie die laufenden und investiven Zuschüsse für Einrichtungen freier Träger.

Die Einnahmen werden wie die Ausgaben den verschiedenen Einrichtungsarten zugeordnet. Bei den eigenen Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe wird unterschieden, ob es sich um Gebühren, Entgelte oder sonstige Einnahmen handelt. Außerdem werden die Rückflüsse aus Zuschüssen, Darlehen und Beteiligungen freier Träger erfasst.

Die Einnahmen werden für sämtliche Hilfearten in einer Summe dargestellt, die sich zusammensetzt aus

  • Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten,
  • Kostenbeiträgen und übergeleiteten Ansprüchen (§ 95 SGB VIII), Erstattungen von Sozialleistungsträgern, Leistungen Dritter und
  • sonstigen Einnahmen.

Auf staatlicher Ebene gilt die Haushaltssystematik bestehend aus Gruppierungs- und Funktionenplan. Auf kommunaler Ebene gilt für den doppisch buchenden kommunalen Bereich der Kontenrahmen und der Produktrahmen.

Die Ausgaben und Einnahmen der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden in dieser Statistik nicht nachgewiesen. Informationen zu den auskunftspflichtigen Stellen enthalten die methodischen Hinweise.

Wie oft werden die Daten aktualisiert und wozu werden sie genutzt?

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen wird jährlich als Vollerhebung durchgeführt.

Mit den Ergebnissen können finanzielle Auswirkungen des Sozialgesetzbuches VIII beurteilt und zu seiner Fortentwicklung beigetragen werden. Zudem werden sie für regionale und zeitliche Vergleiche des Ausgabenvolumens und der Ausgabenstruktur benötigt. Weiterhin dienen sie den örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe in Niedersachsen als Grundlage für Planungsentscheidungen und stellen eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendhilferechts dar. Die Erhebung liefert Aussagen über die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand, die für die Hilfeleistungen nach dem SGB VIII erforderlich sind. Die Erhebungsinhalte aller Teile der Kinder- und Jugendhilfestatistiken in Niedersachsen sind grundsätzlich so aufeinander abgestimmt, dass zusammenhängende Aussagen über einzelne Themenfelder sowie die dazugehörenden Ausgaben möglich sind, wie beispielsweise die Anzahl der erzieherischen Hilfen, die Situation der Hilfeempfänger und die Kosten der Hilfe.

Zu den Hauptnutzenden der Daten zählen die Ministerien des Bundes und der Länder, politische Vertreterinnen und Vertreter, Kommunen, Forschungsinstitute, Universitäten, Verbände, Kirchen und Studierende.

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