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Berufliche Bildung in Niedersachsen- Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Berufsbildungsstatistik in Niedersachsen

Bei der Berufsbildungsstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Erhebungseinheiten sind die Kammern bzw. zuständigen Stellen, bei denen Auszubildende registriert sind. Die Kammern bzw. zuständigen Stellen melden dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf elektronischem Weg Daten zu Personen mit Ausbildungsvertrag,

  • die sich zum Stichtag der Erhebung in einer Ausbildung im dualen System (Betrieb, Berufsschule) befinden,
  • die im Berichtszeitraum ein Ausbildungsverhältnis angetreten haben oder
  • ein Ausbildungsverhältnis im Berichtsjahr vorzeitig gelöst haben.

Darüber hinaus werden Teilnehmende an Prüfungen im Berichtsjahr sowie Ausbildungspersonal erfasst.

Grundlage der Berufsbildungsstatistik ist das Berufsbildungsgesetz (BBIG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).

Statistik nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in Niedersachsen

Auch die Statistik nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Erhebungseinheiten sind die laut § 8 BQFG zuständigen Stellen, welche die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchführen bzw. bei denen vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen angezeigt werden. Zum Erhebungsprogramm der Statistik gehören sowohl Angaben über Anerkennungsverfahren als auch die Antragstellenden.

Grundlage für die Durchführung der Statistik sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).

Statistik der Pflegeberufe in Niedersachsen

Bei der Statistik der Pflegeberufe handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht für die zuständige Stelle in Niedersachsen (Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen). Die Statistik ermittelt Daten zu den Trägern der praktischen Ausbildung, den Pflegeschulen sowie zu den Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern in Niedersachsen. Diese Daten werden bei den für die Finanzierung der Pflegeausbildung zuständigen Stellen der Länder erhoben. Die zuständigen Stellen erhalten die Daten wiederum von den Trägern der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser, stationäre und/oder ambulante Pflegeeinrichtungen) und den Pflegeschulen.

Dargestellt werden die sich an den Pflegeschulen in einer Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann befindenden Schülerinnen und Schüler sowie Absolventinnen und Absolventen bzw. Abgängerinnen und Abgänger.

Rechtsgrundlage der Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung ist die Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) in Verbindung mit dem Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG).

Geheimhaltung

Bei Veröffentlichungen zur Berufsbildungsstatistik, zur Statistik nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie zur Statistik der Pflegeberufe wird zur Sicherstellung der Geheimhaltung ein Rundungsverfahren angewendet. Hierbei wird jede Zahl auf ein Vielfaches von 3 auf- oder abgerundet.

Ausführliche methodische Hinweise zu den jeweiligen Statistiken finden Sie in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes.

Kontakt (Berufsqualifikationsfest-stellungsgesetz und Berufsbildungsstatistik)

Herr Martins
Tel. 0511 9898-1534

Kontakt (Pflegeausbildung)

Herr Heldt
Tel. 0511 9898-1025

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