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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


EVS 2023 Logo Bildrechte: ©Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS, wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder alle 5 Jahre durchgeführt und findet das nächste Mal im Jahr 2023 statt.

Bundesweit nehmen rund 80.000 Haushalte an der Erhebung teil. In Niedersachsen werden rund 7.700 teilnahmebereite Haushalte aus allen Bevölkerungsschichten gesucht, um freiwillig Auskünfte über ihre Lebensverhältnisse zu geben. Bei der EVS handelt es sich um die größte freiwillige Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik.


Wichtige Themen der Befragung sind

  • die Zusammensetzung von Haushalten,
  • deren wirtschaftliche und soziale Verhältnisse sowie
  • ihre Ausstattung mit Gebrauchsgütern.

Besonders wichtige Erkenntnisse liefern die Angaben über die Einnahmen der Haushalte und deren Verwendung für den privaten Konsum sowie die Ausgaben für Steuern, Abgaben und die Tilgung von Schulden. Mit den Ergebnissen der EVS können unter anderem die Fragen beantwortet werden, wie viel Geld Familien, Alleinerziehenden, Paaren oder Singles in Niedersachsen zur Verfügung steht und wie hoch die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern sind.

Die EVS ermöglicht somit ein Abbild der Einkommenssituation, des Lebensstandards und der Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen. Die gewonnenen Daten dienen als Grundlage für die Sozial-, Steuer- und Familienpolitik sowie die Armuts- und Reichtumsberichterstattung. Die Daten werden außerdem als Grundlage für die Festlegung der Regelbedarfe in der Sozialgesetzgebung sowie zur Berechnung des Verbraucherpreisindex („Warenkorb“), der die Basis für die Inflationsrate bildet, genutzt. Die gewonnenen Ergebnisse stehen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Institutionen ebenso zur Verfügung wie den Medien, Verbänden, Gewerkschaften und Privatpersonen.

Wie wird die EVS durchgeführt?

Damit ein realistisches Bild über die Lebensverhältnisse der Menschen in Deutschland gezeichnet werden kann, ist es wichtig, dass ein repräsentativer Querschnitt der gesamten Bevölkerung befragt wird. Aus diesem Grund können alle privaten Haushalte in Niedersachsen und Deutschland an der EVS teilnehmen, unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Mehrpersonenhaushalte handelt oder ob die Haushaltsmitglieder erwerbstätig, arbeitssuchend oder schon im Ruhestand sind. Die Befragung wird von Januar bis Dezember eines Erhebungsjahres durchgeführt, eine Anmeldung ist bis Anfang September möglich.

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zieht aus allen Anmeldungen eine Stichprobe und informiert die Haushalte frühzeitig über die Teilnahme. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Haushalt nicht für das erste Quartal, sondern erst im Laufe des Erhebungsjahres in die Stichprobe gezogen wird. Für die vollständige Teilnahme erhalten Haushalte als Dankeschön eine Prämie von mindestens 100 Euro.

Für die Teilnahme werden den Haushalten vor Beginn des Anschreibequartals Fragebogen in Papierform zugesendet. Ab 2023 ist die Teilnahme aber auch per App auf dem Smartphone oder Tablet sowie über den Internetbrowser möglich.

Alle Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen sowie dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG) und werden streng vertraulich behandelt. Die Hilfsmerkmale wie Name und Anschrift werden von den Erhebungsmerkmalen, also den Angaben der Haushalte in den Fragebogen, getrennt, da sie nur der Organisation der Erhebung dienen. Für statistische Zwecke werden ausschließlich die Erhebungsmerkmale verwendet. Keinesfalls werden Individualdaten veröffentlicht oder an andere öffentliche Stellen weitergegeben.

Wie werden die Daten bei den teilnehmenden Haushalten in Niedersachsen erhoben?

Alle teilnehmenden Haushalte erhalten zu Beginn der Erhebung einen Haushaltsfragebogen, in dem allgemeine Angaben zur Haushaltszusammensetzung, der Wohnsituation sowie der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern gemacht werden. Ebenfalls erfragt werden

  • die Vermögenssituation des Haushalts,
  • seine Einnahmen sowie
  • die regelmäßig anfallenden Ausgaben.

Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren füllt zusätzlich einen Personenfragebogen aus, in dem die berufliche beziehungsweise schulische Situation sowie das persönliche Einkommen erfragt werden.

Im Haushaltsbuch dokumentieren die Haushaltsmitglieder schließlich über einen Zeitraum von 3 Monaten alle Ausgaben, die der Haushalt tätigt. Darunter fallen beispielsweise die Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke aber auch für Konsumausgaben wie Bekleidung, Elektronik oder Freizeitaktivitäten.

Etwa jeder fünfte niedersächsische Haushalt wird zusätzlich gebeten, das sogenannte Feinaufzeichnungsheft zu führen. In diesem werden für den Zeitraum von zwei Wochen die Ausgaben für Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren detaillierter dokumentiert. Weiterhin erfassen die Haushalte auch die gekauften Mengen sowie die genaue Höhe der einzelnen Ausgaben.

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