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Die Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) monatlich alle Betriebe mit mehr als 3.000 Hennenhaltungsplätzen.

Zu dieser Erhebung sind ausschließlich Unternehmen zur Erzeugung von Konsumeiern und Eiern für verarbeitende Betriebe auskunftspflichtig. Unternehmen mit Betrieben in mehreren Ländern müssen für jedes Land gesondert melden. Wurden Sie angeschrieben, halten jedoch keine Legehennen (mehr) oder weniger Tiere, informieren Sie bitte das LSN darüber. Dafür beantworten Sie die Eingangsfrage des Erhebungsbogen, so vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Jeder Betrieb, der die Voraussetzungen zu dieser Erhebung erfüllt, ist nach § 93 Agrarstatistikgesetz zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie hier (pdf).

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund''(Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie in den methodischen Hinweisen.

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