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Agrarstrukturerhebung in Niedersachsen – Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Agrarstrukturerhebung in Niedersachsen erfasst grundlegende Merkmale der landwirtschaftlichen Strukturen wie Bodennutzung, Viehbestand, Rechtsform, Eigentums- und Pachtverhältnisse der landwirtschaftlich genutzten Fläche, Pachtpreise, Bewässerung, Beschäftigtenstruktur und Erwerbscharakter (Haupt- oder Nebenerwerb).

Grundlage der Agrarstrukturerhebung ist die VERORDNUNG (EU) 2018/1091 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung. In Deutschland liegt der Erhebung das Agrarstatistikgesetz zugrunde. Sie ist deshalb eine Pflichterhebung.

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung werden die meisten Informationen durch die Befragung der Betriebe erhoben (Primärdaten), zudem kann ein Teil der Informationen durch Verwaltungsdaten (Sekundärdaten) gewonnen werden. Das Heranziehen von Verwaltungsdaten trägt zur Entlastung der auskunftspflichtigen Betriebe bei. So müssen vom Betrieb nur Fragen beantwortet werden, die nicht bereits in anderen Verwaltungsdaten enthalten sind. Dadurch wird der Fragebogen kürzer. Die Sekundärdaten beinhalten Informationen aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Jeder Betrieb, der durch eine zufällige Stichprobenziehung ausgewählt wurde, ist zur Auskunft verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Auskunftspflichtige.

Erfassungsgrenzen

Um kleinere Betriebe zu entlasten, wird erst ab einer bestimmten Betriebsgröße befragt. Die Erfassungsgrenzen liegen bei:

  • 5,0 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbau-, Reb-, Baumschulfläche und/oder Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
  • 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland,
  • 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
  • 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze,
  • 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1.000 Haltungsplätze für Geflügel.

Im Lauf der Jahre fand immer wieder eine Anpassung der Erfassungsgrenzen an aktuelle strukturelle Gegebenheiten statt.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Im Verlauf der Erhebung findet eine Plausibilitätsprüfung der gemeldeten Daten statt. Im Anschluss werden die Daten zum Beispiel in Form von Tabellen, Karten und Fachbeiträgen zu Ergebnissen aufbereitet. Die Einzelangaben unterliegen dabei der statistischen Geheimhaltung.

Die Ergebnisse werden auf Landesebene sowie auf Ebene der NUTS-2-Regionen (Klassifizierung Statistischer Regionen durch die EU, NUTS2 entspricht grob früheren Regierungsbezirken) herausgegeben. Mit ersten Ergebnissen ist im Frühjahr des auf die Erhebung folgenden Jahres zu rechnen.

Befragung über das IDEV-Portal

Die Befragung der Betriebe findet online über das sogenannte IDEV-Portal statt.

Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt. Sollte für einen auskunftspflichtigen Betrieb die Online-Meldung nicht möglich sein, weil z. B. keine Internetverbindung oder technische Ausstattung vorhanden ist, kann ein Papierbogen angefordert werden.

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